Alles Abzocke? Welche finanziellen Verbraucherfallen sollte jeder kennen?

Regelmäßig tappen deutsche Verbraucher bei der Abwicklung von Verträgen und der Anlageentscheidung in Verbraucherfallen. Wer sich mit den fiesesten Fallen auskennt, kann finanzielle Desaster und unnötige Zahlungen leichter vermeiden

Vorsicht vor Null-Prozent-Finanzierungen

Ob beim Autokauf oder der Küchenanschaffung: Viele Verbraucher entscheiden sich bei größeren Kaufbeträgen für Finanzierungen. Was würde sich da wohl besser anhören als eine Null-Prozent-Finanzierung? Wenn es sie denn gäbe. Obwohl viele Händler mit der Möglichkeit werben, verbirgt sich hinter Null-Prozent-Finanzierungen nicht, was die Bezeichnung vermuten lässt. Dem Verbraucher wird durch den Ausdruck suggeriert, dass er ein echtes Schnäppchen macht. Tatsächlich kosten entsprechende Angebote oft mehr als Finanzierungen über herkömmliche Darlehen. Oftmals drohen bei Null-Prozent-Finanzierungen Zusatzkosten wie:

  • Kontoprüfungsgebühren
  • Bearbeitungsgebühren
  • Vermittlungsgebühren
  • Beiträge für gekoppelte Verdienstausfallversicherungen

Tipp: Laut Preisangabeverordnung müssen etwaige Zusatzkosten vor dem Kauf aufgeschlüsselt werden. Deshalb bei Null-Prozent-Finanzierungen immer die AGBs studieren, um alle Kosten zu entlarven.

Stimmt alles mit der Abrechnung?

Von der Smartphone-Rechnungen bis hin zum Nebenkostenforderungen für Mietwohnungen enthalten viele Abrechnungen unzulässige Posten. In einem Großteil aller Fälle werden Unzulässigkeiten von Verbrauchern überhaupt nicht erkannt.

Ohne zu hinterfragen, begleichen die meisten entsprechende Forderungen, weil sie von der Rechtmäßigkeit der Abrechnungen ausgehen. Gerade die Nebenkostenabrechnung ist aber in über 80 Prozent aller Fälle fehlerhaft. Insgesamt machen die unrechtmäßigen Forderungen deutschlandweit betrachtet einen Betrag in Millionenhöhe aus. Verbraucherschützer empfehlen, Abrechnungen aller Art stets genaustens nachzuprüfen – so bei Bedarf in Kooperation mit Experten. Gegen unzulässige Forderungen lässt sich so rechtzeitig Einspruch einlegen.

Apropos Nebenkosten: Auch durch Anbietertreue verschenken deutsche Verbraucher Millionen. Anbieterwechsel bergen oftmals hohe Sparpotenziale. Der regelmäßige Preisvergleich kann deshalb lohnen.

Fazit: Verbraucher müssen aufmerksam bleiben."

Bei Handytarifen lieber zweimal hinsehen

Smartphones besitzt heutzutage fast jeder und mit dem Gerätekauf schließt man in den meisten Fällen ebenfalls einen Handyvertrag ab. Die Anschaffungskosten für das Gerät lassen sich binnen zweier Vertragsjahre abbezahlen. Entsprechende Verträge verlängern sich nach 24 Monaten in der Regel leider automatisch. Während für die ersten zwei Jahre oftmals spottbillige Tarife gelten, erhöhen sich die Kosten mit der automatischen Verlängerung.

Viele Kunden bemerken diese Erhöhung zu spät oder überhaupt nicht. Obwohl das Smartphone längst abbezahlt ist, bezahlt der Verbraucher in diesem Fall weiter und erhält keine angemessene Gegenleistung für sein Geld. Deshalb entsprechende Verträge am besten früh vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigen.