Hochwasser schafft massives Dolinenloch im Kölner Bezirk, 16. Juli 2021

Pflichtversicherung ein Thema Wer trägt die Risiken von Naturkatastrophen?

Die jüngste Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands hat nicht nur zahlreiche Menschenleben gefordert, sondern auch gewaltige Schäden an Gebäuden angerichtet. Die Bundesregierung plant ein Wiederaufbauprogramm mit großzügiger finanzieller Unterstützung für Betroffene. Gleichzeitig werden Forderungen nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden laut.

Die Elementarschadenversicherung ist ein freiwilliger Zusatzbaustein der Gebäudeversicherung, den nur eine Minderheit der Hauseigentümer abgeschlossen hat. In der normalen verbundenen Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt. Der erweiterte Elementarschadenschutz versichert auch gegen Schäden durch Überschwemmungen und andere Naturereignisse.

Gründe für Zurückhaltung bei Elementarschadenschutz

Die Zurückhaltung beim Elementarschadenschutz ist verständlich. Die Zusatzversicherung macht die Gebäudeversicherung deutlich teurer. Die Zusatzkosten sind primär durch das Überschwemmungsrisiko geprägt. Gerade für Immobilien in hochwassergefährdeter Lage wird die Elementarschadenversicherung schnell sehr teuer, in "extremen Lagen" lehnen viele Versicherer den Versicherungsschutz sogar ganz ab. Es ist auch nicht möglich, sich einzelne Naturgefahren "herauszupicken". Der Schutz ist immer nur pauschal abschließbar. Hausbesitzer im Hochgebirge müssen sich genauso gegen Überflutung versichern wie Immobilieneigentümer an der See gegen Schneelawinen.

Der Mehrwert einer Pflichtversicherung

Die Forderung nach einer Pflichtversicherung klingt angesichts der sich häufenden Extremwetter-Ereignisse einleuchtend. Dennoch wird sie auch unter Experten kontrovers diskutiert. Eine verbindliche Elementarschadenversicherung würde Hausbesitzern zunächst mehr finanzielle Sicherheit bieten. Gleichzeitig würde der Staat als "Nothelfer" finanziell entlastet. Ob die Pflichtversicherung ohne staatliche Unterstützung auskäme, ist eine andere Frage. Gerade bei hohen Prämien könnte die öffentliche Hand sich zur Subventionierung veranlasst sehen.

Eine Pflichtversicherung verstößt gegen grundgesetzlich verankerte Freiheitsrechte."

Anreize für Fehlverhalten und Freiheitseingriff

Skeptiker wenden ein, dass ein Pflichtschutz Versicherungsnehmer zu Fehlverhalten verleitet. Im Wissen um finanzielle Sicherheit würden womöglich Vorsorgemaßnahmen gegen Naturgefahren vernachlässigt und man baue weiter bedenkenlos in "riskanten" Lagen. Deshalb wird zumindest eine spürbare Selbstbeteiligung gefordert, um das finanzielle Risiko nicht ganz auszuschalten. Auch verfassungsrechtliche Bedenken werden genannt. Eine Pflichtversicherung verstoße gegen grundgesetzlich verankerte Freiheitsrechte. Nach Art. 2 Abs. 2 GG ist die Freiheit der Person geschützt. Die daraus abgeleitete Privatautonomie beinhaltet das Recht auf Vertragsfreiheit.

Einwände der Versicherer

Die deutsche Versicherungswirtschaft lehnt die Forderung nach Pflichtversicherungsschutz ab. Sie sieht die Gefahr unbezahlbarer Prämien für Versicherte oder unkalkulierbarer Risiken für Versicherer. Eine obligatorische Versicherung bedinge jedenfalls Präventionspflichten für Versicherte, risiko-adäquate Prämien und/oder eine staatliche Rückversicherung.

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