KfW-Programm 424 Wie beantragt man Baukindergeld?

Im vergangenen Jahr wurde das Baukindergeld als neue Form der Eigenheimförderung durch die Große Koalition eingeführt. Seit dem 18. September 2018 können Förderberechtigte Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Dort läuft das Baukindergeld unter der Programmnummer 424.

Die Förderung über das Programm ist attraktiv, denn es bietet ansehnliche Zuschüsse im Zusammenhang mit dem Eigenheimerwerb von Familien - also Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss und damit quasi "geschenkt" ist. Allerdings gelten einige Voraussetzungen für den Antrag auf Baukindergeld, damit das Fördergeld tatsächlich fließt. Nachfolgend geben wir einen Überblick. 

Wer ist förderberechtigt und was muss erfüllt sein?  

Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit Kindern, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen (entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der entsprechenden Baugenehmigung) und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Danach darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 Euro zzgl. 15.000 Euro für jedes Kind nicht übersteigen.

Das Baukindergeld beträgt pro Jahr und Kind 1.200 Euro für einen Zeitraum bis zu zehn Jahren. Bei einer Familie mit drei Kindern ist also eine Zuschussförderung bis zu 36.000 Euro möglich. 

Das klingt alles noch relativ einfach, doch gibt es bei den Voraussetzungen eine Vielzahl von Details, die erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten. Hier eine - keineswegs vollständige - Auswahl: 

  • förderberechtigte Kinder müssen bereits geboren sein, mit im Haushalt leben und dürfen nicht älter als 18 Jahre sein; 
  • es besteht nur dann Anspruch auf Baukindergeld, wenn nicht noch anderweitiges Immobilienvermögen vorhanden ist; 
  • dabei spielt es keine Rolle, ob andere Immobilien gekauft, geerbt oder geschenkt wurden; 
  • maßgeblich für die Einhaltung der Einkommensgrenze ist immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres. 

Wie funktioniert die Antragstellung? 

Anträge auf Baukindergeld können erst dann gestellt werden, wenn das neue Eigenheim bezogen ist. Dann gilt allerdings eine Antragsfrist von drei Monaten. Für die Beantragung werden Nachweise benötigt. Konkret werden gefordert: 

  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres; 
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes; 
  • Grundbuchauszug über die Eigentumseintragung. 

"Neukunden" der KfW müssen außerdem eine Legitimationsprüfung durchführen lassen, entweder mittels Postident-Verfahren oder per Videoident-Verfahren direkt am Bildschirm. Dann sollte der Bewilligung des Baukindergeldes nichts mehr im Wege stehen.