Als Mietsuchender besonders wichtig Woher bekomme ich eine Schufa Auskunft?

Wer heutzutage auf Wohnungssuche geht, kommt ohne die Schufa Auskunft für Vermieter nicht mehr aus. Am besten hat man diese schon bei der ersten Besichtigung dabei. Das erhöht eindeutig die Chancen, einen Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. Nicht jedem ist klar, was eine Schufa Auskunft für Vermieter ist und woher man diese bekommt.

Welche Schufa Auskunft für Vermieter?

Dass Vermieter ein sogenanntes Mietzertifikat für Verbraucher von ihren zukünftigen Mietern verlangen, bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnen, ist mittlerweile ganz normal. Dieses Zertifikat dient dem Vermieter als erhebliche Sicherheit, gibt es doch eine ganz wesentliche Auskunft über die aktuelle Bonität seines zukünftigen Mieters.

Bonitätsauskunft

Mithilfe der Bonitätsauskunft ist man in der Lage, seine Bonität gegenüber einem Vertragspartner - in diesem Fall seinem zukünftigen Vermieter nachzuweisen. Sie dient dem Gegenüber dazu, die Zahlungsbereitschaft und Kreditwürdigkeit einschätzen zu können.

Mietzertifikat für Verbraucher

Bei dem Mietzertifikat für Verbraucher kann es sich um ein Original-Schufa Zertifikat handeln. Doch zwingend notwendig ist dies nicht. Denn inzwischen haben sich weitere Anbieter etabliert, deren Mietzertifikate ebenso anerkannt werden, wie das Original-Schufa Zertifikat.

Wer auf die Schnelle ein Schufa-Zertifikat benötigt kann sich dieses in Bankfilialen der Postbank und Volksbanken sofort aushändigen lassen. Allerdings ist für die Bezahlung ein Konto bei der jeweiligen Bank notwendig.

Noch einfacher geht es online. Hier bieten verschiedene Immobilien Plattformen das Original-Schufa Zertifikat digital an. Es kann sofort beantragt und bezahlt werden und steht dem Verbraucher nach wenigen Minuten zur Verfügung.

Welche Daten werden von den Auskunfteien gesammelt?

Außer der Schufa gibt es noch andere sogenannte Auskunfteien, die sich mit der Erhebung von Daten zur Bonität von Verbrauchern beschäftigen und Bonitätszertifikate ausstellen. Bei diesen Unternehmen handelt es sich nicht, wie oftmals fälschlicherweise angenommen um staatliche Behörden, sondern um privatwirtschaftliche profitorientierte Unternehmen.

Diese Auskunfteien wollen angeblich Verbraucher vor der Überschuldung schützen und andererseits Vermieter und andere Vertragspartner, wie Mobilfunkunternehmen, Leasinggeber oder Banken vor Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden bewahren. Dabei arbeitet jede Auskunftei mit unterschiedlichen Vertragspartnern zusammen und sammelt verschiedenen Verbraucherdaten.

Schufa

Die Schufa ist die älteste und größte Auskunftei Deutschlands. Sie sammelt folgende Daten der Menschen:

  • Namen, Geburtsdaten
  • aktuelle und ehemalige Anschriften
  • Informationen über Handy- oder auch Leasingverträge
  • Anzahl von Girokonten und Kreditkarten
  • Privatinsolvenzen, Haftbefehle
  • Zahlungsausfälle und eidesstattliche Versicherungen

Zusätzlich kann man von der Schufa die Recherche neuer Anschriften und Telefonnummern durchführen lassen.

Creditreform

Die Creditreform bewertet vorwiegend Unternehmen und sammelt dafür entsprechende Daten.:

  • personenbezogenen Daten
  • Kreditabwicklungen und Lieferungen
  • Daten aus Schuldnerlisten, Insolvenzregistern
  • Daten aus eigenen Mahn- und Inkasso-Verfahren

Außerdem bietet die Creditreform auch Inkasso und Direktmarketing an.

CRIFBÜRGEL

Dieses Unternehmen entstand 2017 nach der Fusion der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH und der CRIF GmbH.

Welche Daten hier genau gesammelt werden, bleibt unklar. Die Auskunftei bietet auf alle Fälle:

  • Einschätzungen über die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern
  • Daten- und Marketingkonzepte

Der Verbraucherschutz sieht die Vorgehensweisen der Auskunfteien kritisch und empfiehlt daher den Verbrauchern, sich regelmäßig eine Selbstauskunft erstellen zu lassen und gegebenenfalls gegen falsche Einträge vorzugehen bzw. deren Löschung zu beantragen.

Schufa-Auskunft Vermieter

Ein Recht auf eine Schufa Auskunft haben Vermieter dem Gesetz nach nicht. Dennoch wird es fast unmöglich sein, ohne dieses Mietzertifikat eine Wohnung zu bekommen. Was der Vermieter abfragen darf, ist allerdings vorgegeben und auch zu den verbotenen Fragen gibt es klare Regeln.

Erlaubt sind Fragen zur Person, den aktuellen Nettoeinkünften, Insolvenzverfahren in den vergangenen 5 Jahren und eidesstattliche Versicherungen der letzten drei Jahre. Außerdem darf Auskunft dazu eingeholt werden, wer alles mit in die Wohnung einziehen möchte und ob Haustiere vorhanden sind. Kleintiere müssen nicht angegeben werden.

Außer der Schufa gibt es noch andere sogenannte Auskunfteien."

Nicht erlaubt sind Fragen zur ethnischen Herkunft, nach der Familienplanung oder den Hobbys. Auch Fragen zur Gesundheit, Religion und der eigenen politischen Meinung sind verboten. Ebenso sind Fragen nach der sexuellen Orientierung, der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und nach einer Mietrechtsschutzversicherung zu unterlassen.

Stellt der Vermieter diese Fragen, macht er sich nicht strafbar. Allerdings hat der Mieter in diesem Falle das "Recht zur Lüge" und muss bei unwahren Aussagen zu diesen Fragen nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung bzw. einer gerechtfertigten fristlosen Kündigung des Mietvertrages rechnen.

Doch bekommt der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt die Lüge mit, führt das sicher nicht zum allerbesten Verhältnis zwischen den Mietparteien. Besser wäre es daher, die unerlaubten Fragen einfach unbeantwortet zu lassen.