Der SPD-Vorsitzende Gabriel in Aktion

Der Wahlkampf kommt in Fahrt Abgeltungssteuer sinnvoll, aber ungerecht

Man spürt den aufkeimenden Bundestagswahlkampf, der die SPD angesichts sinkender Umfragewerte zum Handeln zwinkt. Die bestehende Abgeltungssteuer steht erneut zur Debatte, da sie aus Sicht der Sozialdemokraten ungerecht sei und die Reichen begünstigt.

Die SPD kämpft um ihren einstigen Status als Volkspartei und möchte durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer verlorene Wählerstimmen zurückgewinnen. Dabei war es ein sozialdemokratischer Minister, der 2009 mit einem überzeugenden Argument die Pauschalsteuer einführte. Peer Steinbrücks Motto: besser 25 Prozent auf X als 45 Prozent auf nichts. Wie die zukünftige Besteuerung von Kapitaleinkünften aussehen könnte, beschreibt der folgende Beitrag in kurzen Beispielen.

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Wenn die Abgeltungssteuer zugunsten der einkommensabhängigen Besteuerung fällt

Das bedeutet auf den ersten Blick, dass vor allem Vermögende auf ihre Kapitaleinkünfte bis zu 45 Prozent entrichten müssen. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass dies nur die halbe Wahrheit ist. Die Regierung müsste aufgrund gebotener Gleichbehandlung aller Einkünfte diverse Regeln wiederherstellen. Aktionäre könnten dann ihre Werbungskosten wieder voll absetzen und Kursgewinne mit Verlusten aus anderen Einkommenssektoren verrechnen. 

Dividenden machen mehr als 60 Prozent aller Einnahmen aus der Quellensteuer aus. Sie dürften zukünftig nur noch zu 50 Prozent besteuert werden, da Unternehmensgewinne, aus denen die Ausschüttungen fließen, bereits versteuert wurden. Unterm Strich hätte die SPD mit dieser Regelung ihr Ziel verfehlt, denn die Steuerlast wäre dann geringer als jetzt. Allerdings hätten Anleger und Finanzämter wesentlich mehr Arbeit mit den Steuererklärungen. Bei der derzeitigen Regelung wird diese in vereinfachter Form von Banken geleistet.

Was kommt nach der Abgeltungssteuer?

Eine Möglichkeit wäre die Ausdehnung des Riester-Prinzips auf alle Geldanlagen. Das würde für Sie bedeuten, dass Sie alles Angesparte von der Steuer absetzen können und erst im Ruhestand auf Auszahlungen Ihren individuellen Steuersatz entrichten. Der Vorteil für Sie: niedrigere Abgaben aufgrund des günstigeren Steuersatzes im Ruhestand. Allerdings müsste die Steuerfreiheit in der Sparphase erweitert werden, um Ihnen das steuerfreie Ansparen einer Durchschnittsrente zu ermöglichen.

Das bedeutet auf den ersten Blick, dass vor allem Vermögende auf ihre Kapitaleinkünfte bis zu 45 Prozent entrichten müssen."

Wenn die Abgeltungssteuer der individuellen Besteuerung weichen muss, sind Aktiengewinne dem jeweiligen vollen Steuersatz unterworfen. Dies wäre im Vergleich mit Arbeitseinkünften eine Ungerechtigkeit. Während Sie als Arbeitnehmer sofort über Ihr Gehalt verfügen können, stehen Ihre Kursgewinne erst nach dem Aktienverkauf in Option. Gerade bei langfristig orientierten Anlegern zehrt jedoch die Inflation die Gewinne teilweise auf. Die Lösung wäre ein um die Inflationsrate erhöhter Wertpapierkaufbetrag, damit müsste weniger versteuert werden, weil die Differenz zum Verkaufspreis sinkt. 

Bei Abschaffung der Abgeltungssteuer Freibeträge erhöhen

Wenn die Regierung wirklich nur vermögende Anleger stärker besteuern will, kann sie zugunsten von Kleinanlegern die Sparerfreibeträge erhöhen. Die lagen vor der Jahrtausendwende bereits bei 3.000 Euro und wurden im Rahmen der Quellensteuer auf 801 Euro abgesenkt. Zurück zu den alten Freibeträgen würden Kapitaleinkünfte von Kleinsparern steuerfrei lassen und vermögendere Anleger zur Kasse bitten. Die Ungerechtigkeit: Für Bezieher von Gehalt oder Rente sind gegebene geringere Freibeträge eine Benachteiligung.

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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