Das Baukastensystem ermöglicht es, nur Teilleistungen bei der Vermittlung zu beauftragen

Bestellerprinzip hat die Maklerwelt verändert Courtagen nach dem Baukastensystem

Zum 1. Juni 2015 ist in Deutschland das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt worden. Danach muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat. Die Neuregelung bedeutete für die Maklerbranche zunächst einen drastischen Einschnitt. Reagiert wurde u.a. mit innovativen Modellen für Courtagen.

Das Bestellerprinzip hat die bestehende Praxis bei der Wohnungsvermittlung umgekrempelt. Vorher war es lange Zeit gang und gäbe, dass der Vermieter den Makler beauftragte, die zu zahlenden Courtage aber auf den Mieter abgewälzt wurden. Die starke Nachfrage nach Mietwohnungen machte diese Einigung zwischen Vermietern und Maklern zu lasten Dritter möglich. Da Mietinteressenten de facto nur dann zum Zuge kommen konnten, wenn sie sich auf den "Deal" einließen, war die Durchsetzung relativ einfach.

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Es verwundert daher nicht, dass die Makler der Einführung des Bestellerprinzips mit großer Sorge entgegensahen - war damit ihr Geschäftsmodell doch ein Stück weit in Frage gestellt. 

Günstigere und differenziertere Provisionen 

Fast ein Jahr ist seither vergangen - Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Nach Feststellung des Maklerverbandes IVD ist es am Anfang tatsächlich zu einem rund zwanzigprozentigen Umsatzrückgang gekommen. Viele Vermieter wollten die Vermarktung zunächst selbst in die Hand nehmen, als keine Abwälzung der Courtagen mehr möglich war. Inzwischen ist aber eine Gegenbewegung festzustellen, die Lage hat sich beruhigt. Mancher Vermieter, der festgestellt hat, wie aufwändig die Eigenvermietung ist, hat doch wieder zur Maklerbeauftragung gegriffen. Gefördert wurde das auch durch innovative Vergütungslösungen und günstigere "Preise". 

Waren vorher bis zu 2,38 Monatsmieten als Makler-Courtage zu zahlen, ist die Vermittlungscourtage im Schnitt um eine Monatskaltmiete gesunken. Viele Makler bieten ihren Kunden inzwischen auch abgestufte Leistungspakete an. Der Auftraggeber kann hier - quasi nach dem Baukastenprinzip - aussuchen, welche Maklerleistungen er konkret nutzen möchte und welche nicht. Ein solches modulares System ermöglicht es, nur Teilleistungen bei der Vermittlung - zum Beispiel Exposé-Erstellung, Anzeigenschaltung, Besichtigungsmanagement - zu beauftragen oder eben die herkömmliche Komplett-Lösung.

Insgesamt scheint sich die Einführung des Bestellerprinzips zu bewähren."

Mehr Transparenz zu begrüßen 

Einige "schwarze Schafe" gibt es auch. Vereinzelt versuchen Immobilienmakler wohl, das Bestellerprinzip durch mehr oder weniger unzulässige Maßnahmen zu umgehen - "Besichtigungsgebühren", überhöhte Abschlagszahlungen für Einrichtungen, teure Serviceverträge mit überflüssigen Dienstleistungen, Lockinserate ohne reales Angebot sind hier exemplarisch zu nennen. Doch die Regel ist solches missbräuchliche Verhalten nicht. 

Insgesamt scheint sich die Einführung des Bestellerprinzips zu bewähren. Sie hat eine Fehlentwicklung bei der Wohnungsvermittlung beseitigt und dafür gesorgt, dass Maklerleistungen transparenter und differenzierter geworden sind. Denn ob Vermieter oder Mieter den Makler beauftragen - Kunden haben einen Anspruch darauf zu wissen, wofür sie Courtagen zahlen.

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