Ein Verzicht auf kompetente Beratung durch einen Notar oder Anwalt kann sich bitter rächen

Ein wichtiger Baustein der Absicherungsstrategie Die häufigsten Fehler bei Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten stellen - ähnlich wie Testamente - besonders weitreichende, persönliche Regelungen dar. Damit wird eine Person bevollmächtigt, im "Ernstfall" anstelle des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, und Verfügungen vorzunehmen.

Typische Konstellationen, in denen eine Vorsorgevollmacht zur Anwendung kommt, sind, wenn der Vollmachtgeber infolge Krankheit oder eines Unfalls selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bekunden oder eigenverantwortlich zu agieren. Für die Gestaltung von Vorsorgevollmachten gibt es kaum Formschriften - die Schriftform gilt als nötig, ebenso die persönliche Unterschrift. Auch der Inhalt ist recht frei gestaltbar, grundsätzlich können sich Vollmachten auf alle Bereiche erstrecken, in denen rechtliche Stellvertretung möglich ist. Ebenso wenig ist geregelt, wer als Bevollmächtigter zu benennen ist. Ferner besteht keine Verpflichtung zur notariellen Beurkundung oder zur Beglaubigung. Wegen dieser vielen "Freiheiten" kommt es häufig zu Fehlern bei der Umsetzung. Hier sind einige typische "Fallstricke", die Sie vermeiden sollten:

1. Fehler bei der Auswahl des Bevollmächtigten 

Die Bevollmächtigung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zu der betreffenden Person voraus, schließlich begeben Sie sich im Fall des Falles in deren Hände. Häufig benennen sich Eheleute gegenseitig, zwingend ist das nicht. Bei der Auswahl des Bevollmächtigten sollte nicht allein persönliche Zuneigung oder Verbindung ausschlaggebend sein. Der oder die Betreffende sollte auch psychisch und fachlich in der Lage sein, angemessene Entscheidungen zu treffen, selbst wenn sie schwer oder kompliziert sind. 

2. Verzicht auf rechtliche Beratung

Die mit einer Vorsorgevollmacht verbundenen Rechte sind weitreichend und der Bevollmächtigte unterliegt - anders als ein Betreuer - nicht einer gerichtlichen Kontrolle. Umso wichtiger ist, die Bevollmächtigung rechtlich "einwandfrei" zu gestalten, damit auch das tatsächlich Gewollte abgebildet wird. Ein Verzicht auf kompetente Beratung durch einen Notar oder Anwalt kann sich hier bitter rächen. 

3. Das falsche Formular

Juristische Laien verwechseln häufig die Vorsorgevollmacht mit der Betreuungsverfügung oder sehen die Betreuungsverfügung als eine Erweiterung der Vorsorgevollmacht an. Dies ist ein Irrtum. Die Vorsorgevollmacht stellt eine Alternative zur Betreuungsverfügung dar, mit beiden Instrumenten sind unterschiedliche rechtliche Konsequenzen verbunden. 

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt, im "Ernstfall" anstelle des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen."

4. Unklare oder zweideutige Regelungen im Text

Unpräzise Formulierungen im Text führen im Anwendungsfall zu Auslegungsstreitigkeiten und können das Handeln im Interesse des Vollmachtgebers unnötig schwer machen. Mancher im Internet angebotene Standardtext für eine Vollmacht ist unzureichend oder nicht auf die individuellen Bedürfnisse des Vollmachtgebers zugeschnitten. Auch hier empfiehlt sich kompetenter juristischer Rat, zumindest die Nutzung einer seriösen Quelle. 

5. Aufbewahrung am falschen Ort 

Es ist sinnvoll, die Vorsorgevollmacht an einem "neutralen" Ort außerhalb des Hauses aufzubewahren. Eine Möglichkeit ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

 

Autor: Holger B. Nentwig, holger.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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