Bei geringeren Einkommen ist in der Regel die Riester-Rente die bessere Wahl

Für wen sie sinnvoll ist Die Rürup-Rente

Mit der Basisrente ist in Deutschland 2005 neben der Riester-Rente eine zweite Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eingeführt worden. Nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftsprofessor Bert Rürup, wird sie auch als Rürup-Rente bezeichnet.

Es gibt mehr als 16 Mio. Riester-Verträge und nur etwa 2 Mio. Rürup-Verträge. Das liegt daran, dass die Riester-Rente sich an ein breiteres Ziel-Publikum - in erster Linie Arbeitnehmer - richtet, die Rürup-Rente eignet sich dagegen nur für bestimmte Personenkreise. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

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Wesentliche Merkmale der Rürup-Rente

Im Unterschied zur Riester-Förderung, die aus einer Kombination aus Zuschüssen und Steuervorteilen besteht, erfolgt die Förderung bei der Basisrente ausschließlich über die Besteuerung und orientiert sich stark an der steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der ist die Rürup-Rente auch in manch anderer Hinsicht nachempfunden - mit dem wesentlichen Unterschied, dass die Rente nicht auf einem Umlageverfahren, sondern auf dem Kapitaldeckungsprinzip beruht. 

Die Kapitalbildung findet dabei über zertifizierte Altersvorsorge-Verträge statt. Typischerweise handelt es sich um klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen oder Fondssparpläne. Im Unterschied zu vergleichbaren "normalen" Produkten am Markt gelten für die Rürup-Verträge Restriktionen analog zu ähnlichen Beschränkungen wie bei Riester-Produkten: 

  • eine Auszahlung ist bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich, bei Verträgen ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr; 
  • Rürup-Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden, es sind aber Beitragsfreistellungen möglich; 
  • Rürup-Verträge sind nicht beleihbar, vererbbar oder übertragbar;
  • die Vereinbarung einer Art Hinterbliebenenrente im Rahmen von Rentengarantiezeiten ist möglich;
  • gesetzliche Regelungen wie beim Wohn-Riester oder zum möglichen Anbieter-Wechsel existieren bei Rürup-Verträgen nicht. 

Mit der Erreichung des Auszahlungszeitpunkt wird das in dem Rürup-Vertag angesparte Kapital verrentet und als lebenslange monatliche Rente - sogenannte Leibrente - ausgezahlt, die dann ggf. die gesetzliche Rente ergänzt. 

Die steuerliche Begünstigung der Rürup-Rente

Der Vorteil der Basisrente liegt vor allem in der steuerlichen Begünstigung. Dabei gilt wie in der gesetzlichen Rente und bei der Riester-Rente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: in der Ansparphase sind die Beiträge steuerfrei, die späteren Renten sind dagegen zu versteuern. 

Die jährlichen Beiträge zum Rürup-Vertrag können dementsprechend bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag wird jedes Jahr neu festgelegt und ist seit 2015 an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. 2017 liegt die Grenze bei 23.362 Euro (46.724 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren), 2018 bei 23.808 Euro (47.616 Euro bei Ehepaaren). 

Der Vorteil der Rürup-Rente liegt vor allem in der steuerlichen Begünstigung." 

Da das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung in einer langen Übergangsphase nur schrittweise eingeführt wird, können bis 2025 die Beiträge allerdings nur mit bestimmten Prozentanteilen geltend gemacht werden: 2017 zu 84 Prozent und 2018 zu 86 Prozent. Erst ab 2025 gelten dann die hundert Prozent. Dafür sind auch die Renten nur prozentanteilig in Abhängigkeit vom jeweiligen Rentenbeginn zu versteuern. Der Übergangszeitraum dauert hier sogar bis 2040 und es sind die gleichen Regelungen anzuwenden wie bei der Besteuerung der gesetzlichen Rente. 

Diese Personengruppen können profitieren

Aus der Darstellung der steuerlichen Förderung wir bereits deutlich, dass vor allem Personen von der Rürup-Rente profitieren, die damit hohe Steuerersparnisse realisieren können. Das sind: 

  • Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung: Selbstständige, die die gesetzliche Rente skeptisch sehen, können die Rürup-Rente als alternative Form der Absicherung fürs Alter nutzen. Anstatt freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rente zu zahlen, zahlen sie dann in den Rürup-Vertrag ein. Das kann rentierlicher sein. 
  • Gutverdienende Selbstständige: wer als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann die Rürup-Rente zur Aufstockung seiner Altersversorgung einsetzen. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2018 bei rund 14.500 Euro. Mit einem zusätzlichen Rürup-Vertrag lässt sich die steuerliche Höchstförderung bis zur Grenze von 23.808 Euro voll ausschöpfen. Das setzt natürlich entsprechendes Einkommen voraus. 
  • Besserverdienende Arbeitnehmer: ähnliche Überlegungen gelten für pflichtversicherte Arbeitnehmer, die zu den "Besserverdienenden" gehören. Auch sie können mit einem Rürup-Vertrag die steuerliche Förderung in vollem Umfang nutzen. 

Bei geringeren Einkommen ist in der Regel die Riester-Rente die bessere Wahl, da die Zuschusshöhe einkommensunabhängig ist und Steuerersparnisse weniger ins Gewicht fallen.

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