Eine der Schwächen des Riester-Systems zeigte sich bei denjenigen, die ein niedriges Einkommen beziehen

Immer noch umstritten, aber populär Die Riester-Rente erklärt

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die in Form von Zulagen oder Steuervorteilen durch den Staat gefördert wird. Der Kreis der zulageberechtigten Personen ist begrenzt.

Mit der Rentenreform 2000/2001 wurde das allgemeine Rentenniveau abgesenkt. Im Gegenzug schlug der damalige Bundesminister Walter Riester den Aufbau einer privat finanzierten Säule der Alterssicherung vor. Zulagen und steuerliche Vergünstigen veranlassten zunächst viele, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Im Laufe der Zeit zeigte sich jedoch, dass die Riester-Rente nicht für jeden die optimale Form der Altersvorsorge ist. Wer kein unnötiges Risiko eingehen will, sollte sich vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Fachmann beraten lassen. Gegebenenfalls zeigt er Ihnen andere Wege, die Ihnen langfristig mehr Flexibilität oder höhere Renditen bieten.

Wer ist zulageberechtigt?

Jeder Arbeitnehmer, der der Rentenversicherungspflicht unterliegt, kann eine staatlich begünstigte Riester-Rente aufbauen. Darüber hinaus gehören unter anderem Beamte, rentenversicherungspflichtige Selbstständige und pflichtversicherte Landwirte zum Kreis der Zulageberechtigten. Wer Angehörige pflegt, kann ebenfalls mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgen. Bezieher von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, ALG-II) und geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, sind ebenfalls zulageberechtigt. 

Wie fördert der Staat die Riester-Rente?

Zur Zeit zahlt der Staat jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag auf den Vertrag eingezahlt hat, jährlich eine Zulage von 154 Euro. Die Zulage soll ab 2018 auf 175 Euro angehoben werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro. Wer Kinder hat, erwirbt darüber hinaus Anspruch auf Kinderzulagen. Pro Kind, das bis zum 31.12. 2007 geboren wurde, gibt es eine Zulage von 185 Euro. Für jüngere Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Die Zulagen müssen beantragt werden. Die Einzahlungen können von der Steuer abgesetzt werden. Beachten Sie, dass die Bezüge aus einer Riester-Rente steuerpflichtig sind.

Mögliche Modelle, eine Riester-Rente aufzubauen: 

  • Klassische Privat-Renten-Versicherung (für alle, die die Höhe ihrer gesetzlichen Rente bereits einschätzen können)
  • Wohn-Riester (falls Sie die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie planen)
  • Riester-Fondssparplan (Aktienfonds bieten beste Renditechancen)
  • Riester-Banksparplan (Sie bleiben flexibel, falls Ihre Zukunftspläne noch vage sind)
  • Riester-Bausparvertrag (Vorteil: Zinsen für ein Darlehen können frühzeitig festgeschrieben werden) 

Es zeigte sich, dass die Riester-Rente nicht für jeden die optimale Form der Altersvorsorge ist."

Lohnt sich die Riester-Rente für Geringverdiener?

Eine der Schwächen des Riester-Systems zeigte sich bei denjenigen, die  ein niedriges Einkommen beziehen. Für diejenigen, denen das Einzahlen besonders schwerfällt, ist ein Riester-Vertrag bisher sehr unattraktiv. Oft sind solche Personen im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Dann werden ihnen die Bezüge aus der Riester-Rente angerechnet. Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt. Ab 2018 sollen 200 Euro anrechnungsfrei bleiben.

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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