Die Gütergemeinschaft wird relativ selten von Eheleuten vereinbart

Ehevertrag sinnvoll Gütergemeinschaft in der Ehe

Die Gütergemeinschaft wird relativ selten von Eheleuten vereinbart. Da sich aus diesem Güterstand komplexe juristische und steuerrechtliche Besonderheiten ergeben, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Eherecht beraten lassen.

Ehepaare oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können Gütergemeinschaft vereinbaren. In diesem Falle wird das Vermögen, das die Partner in die Gemeinschaft mitbringen und das während der Ehe erworbene Vermögen in ein sogenanntes Gesamtgut überführt. Bestimmte Vermögenswerte können durch zusätzliche Vereinbarungen als Sondergut vom Gesamtgut getrennt werden. Entscheiden Sie sich für die Gütergemeinschaft, hat das weitgehende Konsequenzen. Das beginnt bereits bei der Steuererklärung und führt im Falle einer Scheidung häufig zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten.  

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Vermögenswerte, die zum Gesamtgut zählen:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • Wertgegenstände wie Gemälde oder Kunstobjekte
  • Hausrat

Steuerliche Aspekte der Gütergemeinschaft

Haben Sie per Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, haben Sie die Wahl, ob Sie sich getrennt oder gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen wollen. Die Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn die Partner nicht dauerhaft getrennt leben. Entscheiden Sie sich für die getrennte Veranlagung, werden die Einkünfte, die aus dem gemeinsamen Vermögen erwirtschaftet wurden, zunächst gesondert festgestellt und jeweils zur Hälfte bei beiden Partnern versteuert. Steuern auf Einkünfte, die mittels Arbeitskraft erzielt wurden, zahlt die betreffende Person. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spielt es eine Rolle, ob die Immobilien zum Gesamtgut gehören oder zum Sondergut erklärt wurden.

Haftung bei Schulden

Grundsätzlich haftet das Gesamtgut für alle Schulden der Ehegatten (Paragraph 1437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Bei gemeinschaftlicher Verwaltung des Gesamtgutes haftet zusätzlich jeder Partner mit seinem Sonder- und Vorbehaltsgut für persönliche Schulden des anderen.

Kommt es zur Trennung, erweist sich die Gütergemeinschaft häufig als Problem."

Was passiert im Falle einer Scheidung?  

Eine Scheidung ist erst möglich, wenn sich die Ex-Partner über eine Aufteilung des Gesamtgutes geeinigt haben und jeder über seinen Anteil verfügen kann. Diese gesetzliche Regelung führt in der Regel zu langwierigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Als problematisch erweist sich bereits die Teilung von hochwertigem Hausrat oder Vermögensgegenständen.

Übernimmt einer der Partner solche Werte, muss er in der Regel einen finanziellen Ausgleich leisten. Ist das Paar zum Zeitpunkt der Trennung verschuldet, müssen die Schulden getilgt werden, bevor die Teilung des Gesamtgutes möglich wird.

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