Beim Abschluss eines Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen

Angespannter Wohnungsmarkt Hintergründe der Mietpreisbremse

Die sogenannte Mietpreisbremse ist eines der Instrumente, mit dem die Politik regulierend in den Wohnungsmarkt eingreift. Ziel ist es, die Mieter vor überzogenen Mietpreiserhöhungen zu schützen.

Was umgangssprachlich als Mietpreisbremse bezeichnet wird, ist im Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) von 2015 festgehalten. Mit diesem Gesetz erhielten die Bundesländer das Recht, für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren 'Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten' auszuweisen. In diesen Gebieten darf der Vermieter bei einer Neuvermietung maximal eine um 10 Prozent erhöhte Miete verlangen. 2019 folgte das Mietrechtanpassungsgesetz (MietAnpG), das den Vermieter verpflichtet, Auskunft über die Miethöhe des Vormieters zu erteilen. Trotz dieser gesetzlichen Veränderungen bleibt der Wohnungsmarkt angespannt. Darum beschloss der Deutsche Bundestag kürzlich, die Beibehaltung der Mietpreisbremse bis 2025 zu verlängern.

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Was Mieter und Vermieter über die Mietpreisbremse wissen sollten:

  • Beim Abschluss eines Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.
  • Diese Regelung gilt in den vom jeweiligen Bundesland festgelegten Gebieten bei Neu- oder Wiedervermietung.
  • Die Mietpreisbremse gilt nicht für neue Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals vermietet werden.
  • Eine mehr als zehnprozentige Anhebung ist ebenfalls zulässig, wenn die Wohnung aufwendig modernisiert wurde. Richtwert für die Zulässigkeit des Überschreitens der Mietpreisbremse: Kosten für die Modernisierung betragen mindestens ein Drittel der Kosten für einen Neubau.

Wie kann der Mieter seine Miete überprüfen?

Wer in eine Region zieht, die zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt wurde, sollte die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmiete kritisch überprüfen. Als Maßstab dient die ortsübliche Vergleichsmiete. Viele Kommunalverwaltungen erarbeiten regelmäßig einen Mietspiegel und veröffentlichen die aktuellen Werte auf ihrer Homepage. Es ist zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel zu unterscheiden. Beim einfachen Mietspiegel wird die Höhe der Miete von Fachleuten geschätzt. Qualifizierte Mietspiegel werden im Zweijahresrhythmus an die aktuelle  Marktsituation angepasst.

Beim Abschluss eines Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen."

Rückerstattung zu viel gezahlter Miete

Stellen Sie beim Vergleich fest, dass die Forderungen ihres Vermieters überhöht sind, sollten Sie umgehend aktiv werden. Ein formloses Schreiben, mit dem Sie die überhöhte Miete rügen, ist zunächst ausreichend.

Wollen Sie die Miete in Eigenregie kürzen, sollten Sie nur den überzogenen Teil einbehalten, um keine Kündigung zu riskieren.

Wenn der Vermieter nicht einlenkt, bleibt Ihnen nur der Klageweg. 

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