Infrastruktur-Investments gelten als vergleichsweise gut kalkulierbare Anlagen mit langfristig stabilen Erträgen

Neues Produkt Offene Infrastrukturfonds

Mit dem Finanzstandortgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, offene Infrastrukturfonds aufzulegen. Nach längerer Entwicklungszeit gehen jetzt zwei Anbieter mit entsprechenden Produkten an den Markt.

Damit haben Privatanleger erstmals die Möglichkeit, über Publikumsfonds in Infrastrukturprojekte zu investieren. Bisher standen Infrastruktur-Anlagen weitgehend nur institutionellen Investoren offen. Wegen der hohen Kapitalbindung sind für Infrastrukturfonds ähnliche Verfügungsbeschränkungen vorgesehen wie bei offenen Immobilienfonds.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Mehr privates Kapital für Infrastruktur-Investitionen

Infrastruktur-Investments gelten als vergleichsweise gut kalkulierbare Anlagen mit langfristig stabilen Erträgen. Der Begriff "Infrastruktur" ist dabei weit gefasst und bezeichnet alle Einrichtungen, Anlagen und Systeme, die für die Versorgung und das Funktionieren in einer Volkswirtschaft benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Strom- und Telekommunikationsnetze, Verkehrsnetze, Anlagen zur Energieerzeugung, Rechenzentren, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Universitäten.

Infrastruktur-Investitionen erfordern meist viel Geld und das Kapital ist langfristig gebunden. War die Infrastruktur-Finanzierung früher vor allem staatliche Aufgabe, versucht man angesichts knapper öffentlicher Kassen verstärkt, privates Kapital für die Finanzierung zu mobilisieren. Das geschieht u.a. über offene und geschlossene Infrastrukturfonds. Das Finanzstandortgesetz sieht für offene Infrastrukturfonds spezielle Vorgaben zur Struktur des Fondsvermögens, zu Mindesthaltedauern und Kündigungsfristen vor. Diese Vorgaben dienen dem Anlegerschutz.

Regulatorische Vorgaben beugen Illiquidität vor

Wie bei Immobilienfonds soll verhindert werden, dass ein Fonds durch kurzfristige Rückgabewünsche der Anleger in Schieflage geraten kann. Ebenso wird auf eine ausreichende Diversifizierung geachtet. Ein einzelnes Infrastrukturobjekt darf höchstens zehn Prozent des Fondsvermögens ausmachen. Das bedeutet gleichzeitig: das Portfolio muss mindestens zehn Objekte enthalten. Außerdem sind mindestens zehn Prozent des Fondsvermögens in liquiden Mitteln anzulegen. Die Obergrenze liegt bei 40 Prozent. Der Fremdfinanzierungsanteil ist bei 30 Prozent gedeckelt, Überschreitungen dieses Anteils sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Analog zu den Regelungen bei offenen Immobilienfonds gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten und die Kündigungsfrist für die Anteilsrückgabe beträgt 12 Monate.

Bisher standen Infrastruktur-Anlagen weitgehend nur institutionellen Investoren offen."

Der DWS-Fonds "Infrastruktur Europa" (ISIN: DE000DWSE015; WKN:DWSE01) ist bereits seit Mai auf dem Markt und deckt ein breites Spektrum an Infrastrukturobjekten ab - konkret in den Bereichen Energieübertragung und -speicherung, erneuerbare Energien, soziale Infrastruktur, digitale Infrastruktur und Versorgungswirtschaft.

Der zweite Fonds der Investmentgesellschaft KGAL soll im Herbst an den Start gehen und setzt auf erneuerbare Energien mit Fokus auf Solar- und Windkraft.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.