Steuerliche Behandlung bedenken Problemkreis Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto erleichtert den Alltag. Viele Ehepartner, die ein Gemeinschaftskonto einrichten, bedenken jedoch nicht, dass steuerliche Risiken lauern. Größere Einzahlungen werden vom Fiskus als Schenkung behandelt.
Für viele Eheleute ist es selbstverständlich, gemeinsam zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen und die anfallenden Ausgaben auf möglichst einfache Weise abzuwickeln. Ein Gemeinschaftskonto erspart nicht nur das ständige Aufrechnen unzähliger Positionen, sondern mittlerweile auch hohe Bankgebühren. Aber Vorsicht! Wenn beispielsweise einer der Partner einen höheren Geldbetrag erbt oder aus anderen Gründen hohe einseitige Einzahlungen gutgeschrieben werden, könnte das Finanzamt die Hälfte dieser Gutschrift als Schenkung an den anderen Kontoinhaber werten. Sind die Freibeträge überschritten, wird Schenkungsteuer fällig.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Aus Sicht des Finanzamtes gehört das Guthaben auf dem Konto jedem Partner zur Hälfte.
- Auch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen.
- Einzahlungen auf Gemeinschaftskonten und Vermögenstransfers werden steuerlich als Schenkung behandelt.
- Bei Überweisungen zwischen Einzelkonten von Ehepartnern wird der gesamte Betrag als Schenkung bewertet.
- Einzahlungen für Lebensunterhalt oder Kauf selbstgenutzten Wohnraums bleiben steuerfrei.
- Mehrere Zahlungen werden aufsummiert.
- Sind die Freibeträge im Zeitraum von 10 Jahren überschritten, wird Schenkungsteuer fällig.
- Es gilt keine Verjährungsfrist.
Wie lassen sich Schenkungsteuern bei Vermögenstransfers zwischen Eheleuten vermeiden?
Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Sie größere Geldbeträge und Wertpapiere auf Einzelkonten und -depots verwalten lassen. Auf diese Weise ist eine eindeutige Vermögenszuordnung möglich. Mit lebzeitigen Vollmachten regeln Sie die wechselseitige Verfügungsbefugnis. Wollen Sie dennoch nicht auf die Vorteile eines Gemeinschaftskontos bei der Abwicklung alltäglicher Ausgaben verzichten, müssen Sie vorsorgen. Spätestens, wenn eine hohe Einzahlung (Erbschaft, Abfindung, Auszahlung einer Versicherung ...) fällig wird, sollten Sie schriftlich festhalten, dass der andere Partner über das gemeinsame Geld ausschließlich frei verfügen kann, um für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen.
Einzahlungen auf Gemeinschaftskonten werden steuerlich als Schenkung behandelt."
In schwierigen Fällen professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen
Für Schenkungen zwischen Eheleuten gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Dieser kann alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Ist dieser Freibetrag überschritten, muss der Beschenkte dieses innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen.
Unbeabsichtigte Schenkungen durch Vermögenstransfer lassen sich möglicherweise durch Veränderung des gesetzlichen Güterstandes heilen. Dieses Verfahren - auch als Güterstandsschaukel bezeichnet - erfordert die Unterstützung eines erfahrenen Juristen oder Finanzfachmannes.
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