Gesetz gegen das Überhitzen von Immobilien Schlechte Handwerksarbeit
Unter der sperrigen Bezeichnung "Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz" hat der Bundestag noch in der ablaufenden Legislaturperiode Regelungen beschlossen, um der BaFin - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - besondere Befugnisse im Falle von drohenden Immobilienblasen zu geben.
Eine solche Blasenbildung in den USA war wesentlicher Auslöser der Finanzkrise 2007/2008, und auch die sich anschließende Eurokrise wurde durch überhitzte Immobilienmärkte in einigen südeuropäischen Ländern befeuert. Damals erließen bereits viele Staaten schärfere Regeln zur Immobilienkreditvergabe, um künftig eine preistreibende leichtfertige Verschuldung zu verhindern. In Deutschland zeigte man sich gegenüber strengeren Regeln jedoch zurückhaltend. Jetzt will man das Versäumte offenbar nachholen.
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Hastige Reaktion auf starken Preisanstieg
Die Zurückhaltung mag damit zusammenhängen, dass die Immobilienpreise hierzulande lange vor sich "hindümpelten". Das hat sich in den letzten Jahren gründlich geändert. Die anhaltenden Niedrigzinsen haben den Immobilienmärkten viel Geld zugetrieben, was sich in deutlich gestiegenen Preisen - vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten - zeigt. Ein Ende des Immobilienbooms ist einstweilen nicht abzusehen. Zwar wird noch nicht generell von einer Immobilienblase gesprochen, doch in einigen besonders begehrten Metropolen sind Zeichen einer "Überhitzung" erkennbar.
Ob das der Grund war, warum die Große Koalition das Gesetz noch kurz vor "Toresschluss" mit hohem Tempo durch den Bundestag jagte, sei dahin gestellt. Die Eile hat der Qualität des Regelungswerks jedenfalls nicht gutgetan. Außerdem zeigt sich der Gesetzgeber hin- und hergerissen zwischen der Einführung von "Kreditbremsen" und möglichst wenig Eingriffen in das Spiel der Marktkräfte. Im Kern sieht das Gesetz vor, dass die BaFin unter bestimmten Bedingungen bei einer drohenden Immobilienblase die Immobilienkreditvergabe durch Banken und schärfere Auflagen einschränken darf.
Konstruktionsfehler und wenig Instrumente
Die BaFin soll aber erst tätig werden, wenn offiziell festgestellt ist, dass die Stabilität der Finanzmärkte durch eine Immobilienblase bedroht ist. Dabei dürfte bereits alleine die Feststellung an sich für Unruhe sorgen und damit genau die gegenteilige Wirkung des Beabsichtigten erzielen. Mit dieser Regelung ist dem Gesetz bereits ein grundlegender Konstruktionsfehler eingebaut.
Die BaFin soll aber erst tätig werden, wenn offiziell festgestellt ist, dass die Stabilität der Finanzmärkte durch eine Immobilienblase bedroht ist."
Bei den Maßnahmen, die der BaFin zur Verfügung gestellt werden, ist man ebenfalls wenig konsistent. Ursprünglich waren für die Bankenaufsicht vier Instrumente zur Begrenzung der Kreditvergabe vorgesehen. Nach heftiger Lobby-Arbeit sind davon noch zwei geblieben: eine Deckelung des Fremdfinanzierungsanteils bei Immobilienfinanzierungen und mögliche zeitliche Vorgaben zur Mindesttilgung von Baukrediten. Aber auch bei diesen Regelungen gelten Bagatellgrenzen. Darlehen unter 200.000 bleiben außen vor, wenn ihr Beleihungswert mindestens 80 Prozent beträgt.
Ob der gesetzgeberische Spätzünder daher im Falle des Falles überhaupt in größerem Umfang die Kreditvergabe beeinflussen würde, kann bezweifelt werden.
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