Wissenswertes zu aktuellen Finanzthemen

Finanzlexikon Steuerliches zum Wertpapierdepots

Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung.

In Deutschland werden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet – der Broker führt in der Regel automatisch ab. Für viele Privatanleger ist damit die Steuer „abgegolten“, eine Veranlagung erfolgt nur bei Bedarf (z. B. zur Verlustnutzung, Günstigerprüfung).

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Pro Person stehen 1.000 € (verheiratet 2.000 €) als Pauschbetrag zur Verfügung. Damit dieser proaktiv genutzt wird, muss beim/bei den Brokern ein Freistellungsauftrag in korrekter Höhe hinterlegt sein; er lässt sich auf mehrere Institute verteilen. Vergessen wird oft: Bei Heirat/Scheidung, Depotwechseln oder neuen Brokern den Auftrag aktualisieren.

Verlustverrechnung – Töpfe und Fallstricke

Brokern führen getrennte Verlustverrechnungstöpfe (Aktien vs. „sonstige“ Kapitalerträge). Realisierte Verluste mindern spätere Gewinne im Topf. Bei Brokerwechsel bleiben Verluste sonst „gefangen“, sofern keine Bescheinigung zum Jahresende angefordert und in die Steuererklärung übernommen wird. Zudem existieren Sonderlimits für Termingeschäfte/Stillhaltergeschäfte (gesetzliche Jahresgrenzen), die eine vollständige Verrechnung begrenzen können.

Fondsbesteuerung, Teilfreistellung, Vorabpauschale

Investmentfonds/ETFs werden nach dem Investmentsteuerreformgesetz (seit 2018) behandelt. Wichtige Punkte:

  • Teilfreistellungen (z. B. 30 % bei Aktienfonds mit hinreichender Aktienquote; andere Quoten für Misch-/Immobilienfonds) mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.
  • Vorabpauschale: eine jährliche, marktzinsbasierte Pauschale auf Wertzuwachs bei thesaurierenden Fonds, die in Niedrigzinsphasen gering/0 sein kann, aber bei positivem Basiszins wieder relevant wird. Sie wird im Regelfall vom Broker automatisiert erhoben.

Viele Länder erheben Quellensteuern auf Dividenden.

Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen diese; oft lassen sich Anteile anrechnen bzw. erstatten.

Entscheidend ist, ob der Broker Entlastung an der Quelle bietet, Anträge unterstützt oder ob der Anleger selbst tätig werden muss.

Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Formulare und Fristen – hier lohnt die Anbieterwahl.

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

  • Kein oder zu niedriger Freistellungsauftrag, dadurch unnötiger Steuerabzug.
  • Verlusttöpfe beim Brokerwechsel „liegen lassen“.
  • Falsche Annahmen zu Teilfreistellungen (nur bei Fonds/ETFs mit entsprechender Quote).
  • Ignorierte Vorabpauschalen und FX-Gewinne/-Verluste (bei Devisenkonten) im Reporting.

Einmal pro Jahr die Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung prüfen; Freistellungsaufträge abgleichen; bei Wechseln Verlustbescheinigungen beantragen; Fondsquoten (Teilfreistellung) im Factsheet nachvollziehen; bei hohen Auslandsdividenden Quellensteuer-Handling prüfen.

So lässt sich die Nettorendite strukturiert verbessern – ohne aggressive Gestaltung.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.