Auch bei jüngeren Baufinanzierungen ermöglichen formale Vertragsfehler den Widerruf seitens der Vertragsinhaber

Erneut unsaubere Baufinanzierungsverträge Vertragsfehler erlauben Widerruf

Auch bei jüngeren Baufinanzierungen ermöglichen formale Vertragsfehler den Widerruf seitens der Vertragsinhaber. Es geht dabei um die Immobilienkreditverträge einiger Bausparkassen und Banken, welche in der Zeit zwischen 2010 und 2015 aufgesetzt wurden.

Widerruf abgeschafft - und erneut ins Leben gerufen

Bereits vor mehr als zehn Jahren hatten Kreditnehmer bei Darlehensverträgen ein Widerrufsrecht, sofern die Schriftstücke von fehlerhaften Belehrungen begleitet wurden. Nicht wenige Verbraucher nutzten die Gelegenheit zum vorzeitigen Ausstieg aus bestehenden Verträgen. Sie schlossen stattdessen neue Kreditverträge zu ansprechenderen Konditionen ab. Der damalige Widerrufsjoker galt für Verträge, die zwischen 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurden, das Widerrufsrecht lief bis März 2016.

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Banken und Bausparkassen scheinen aus den Fehlern der Vergangenheit keinerlei Lehren gezogen zu haben, denn auch die Darlehensverträge ab Juni 2011 sind von Unrechtmäßigkeiten geprägt. Diesmal umfasst das Recht zum Widerruf nicht nur die Belehrungen, sondern auch die sogenannten Pflichtangaben, bei welchen Juristen zahlreiche Lücken entdeckt haben. 

Das neue Recht auf Widerruf gilt bis auf wenige Ausnahmen dauerhaft

Lückenhafte Pflichtangaben und fehlerhafte Informationen führen bei Altverträgen aus der genannten Zeit dazu, dass die Widerspruchsfrist nicht in Kraft tritt. Deswegen können Verbraucher auch Jahre nach der Unterschrift ihre Darlehen praktisch jederzeit kündigen. 

Banken und Bausparkassen scheinen aus den Fehlern der Vergangenheit keinerlei Lehren gezogen zu haben."

Experten sind der Ansicht, dass der neue Widerrufsjoker nicht von gesetzlichen Vorgaben tangiert wird und damit unbefristet Gültigkeit hat. Widerspruch ist selbst bei fehlerhaften Immobilienkreditverträgen zulässig, die nach dem 21. März 2016 unterschrieben wurden. Einziger Unterschied: Das Widerspruchsrecht ist bei diesen Verträgen auf etwas mehr als ein Jahr begrenzt. 

Diese Fehler begründen das Recht auf Widerspruch

Kunden haben beispielsweise gute Chancen beim Widerspruchsrecht, wenn in den entsprechenden Vertragsinformationen die zuständige Aufsichtsbehörde nicht genau benannt ist. Des Weiteren stellen auch nur leicht veränderte Mustertexte das Recht zum Widerruf in den Raum. Der Widerrufsjoker kann darüber hinaus zur Anwendung kommen, wenn der Kreditgeber wichtige Kriterien bei den Pflichtangaben vergisst. Dazu zählt beispielsweise die genaue Bezifferung der Effektivzins-Höhe oder die detaillierte Darstellung von Kosten.

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