In vielen Fällen können Konflikte bereits im Vorfeld beigelegt werden

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Aufsicht, Beschwerde- und Schlichtungsverfahren

Es gibt in Deutschland verschiedene Einrichtungen, die die Tätigkeit von Fondsgesellschaften überwachen oder sich in Beschwerde- und Streitfällen um Lösungen bemühen. Sie dienen damit dem Anlegerschutz und tragen dazu bei, dass es erst gar nicht zu juristischen Auseinandersetzungen kommt. In vielen Fällen können Konflikte bereits im Vorfeld beigelegt werden.

1. Die Finanzaufsicht über Fonds und Fondsanbieter 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die generell zuständige Aufsichtsbehörde, wenn es um Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleister geht. In diesem Rahmen beaufsichtigt die BaFin auch die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaften (= Fondsgesellschaften) auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Behörde kann für Aufsichtszwecke Auskünfte von den Unternehmen verlangen, Anordnungen erlassen und im Extremfall den weiteren Geschäftsbetrieb untersagen. Verbraucher können sich bei der BaFin über Verstöße gegen gesetzliche Regelungen beschweren, sofern sie Grundlage für die Aufsichtstätigkeit sind. In diesem Zusammenhang sind auch Beschwerden gegen  Fondsgesellschaften wegen KAGB-Verstößen möglich. Die BaFin prüft solche Beschwerden, fungiert allerdings nicht als Schlichtungsstelle in konkreten Streitfällen.

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Banken- und Versicherungsaufsicht:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

Postfach 1253

53002 Bonn

Telefon: 0228 / 4108 - 0

Telefax: 0228 / 4108 - 1550

E-Mail: poststelle@bafin.de

Wertpapieraufsicht / Asset-Management:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Marie-Curie-Str. 24-28

60439 Frankfurt

Postfach 50 01 54

60391 Frankfurt

Telefon: 0228 / 4108 - 0

Telefax: 0228 / 4108 - 123

E-Mail: poststelle@bafin.de

2. Ombudsstelle des BVI

Ombudsmänner oder -stellen sind Einrichtungen, die dazu dienen, Streitfälle in außergerichtlichen Verfahren zu klären und wenn möglich zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Für Verbraucher stellt die Anrufung des Ombudsmanns oft den kostengünstigeren Weg im Vergleich zum Rechtsstreit dar. Kommt es zu keiner Einigung, ist der Rechtsweg immer noch möglich. Bei Investmentfonds ist die Ombudsstelle beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) eine wichtige Schlichtungsstelle, die bei offenen und geschlossenen Fonds, Fondssparplänen und im Depotgeschäft weiterhelfen kann. Schiedssprüche des Ombudsmanns sind bis zur Streithöhe von 10.000 Euro bindend. Die Adresse lautet: 

Ombudsstelle des BVI

Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

Unter den Linden 42

10117 Berlin

Telefon: +49 30 6 44 90 46 - 0

Telefax: +49 30 6 44 90 46 - 29

info@ombudsstelle-investmentfonds.de

www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Es gibt in Deutschland verschiedene Einrichtungen, die die Tätigkeit von Fondsgesellschaften überwachen oder sich in Beschwerde- und Streitfällen um Lösungen bemühen."

3. Ombudsstelle geschlossene Fonds 

Speziell für geschlossene Fonds existiert eine weitere Ombudsstelle, die ähnlich funktioniert wie die Ombudsstelle des BVI.

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.

Postfach 64 02 22

10048 Berlin

Telefon: +49 (0)30 257 616 90

Telefax: +49 (0)30 257 616 91

www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de

info@ombudsstelle-gfonds.de

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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