Der BGH hat in mehreren Urteilen die Rechte von Verbrauchern gestärkt

Verbraucher haben Rechte Widerruf - Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Der BGH hat in mehreren Urteilen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Ähnlich wie bei Finanzierungen bei Banken, können auch Versicherte einen Widerspruch bei der Versicherung einlegen, wenn sie nachweisen können, dass sie unzureichend oder falsch über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Getan haben das aber noch nicht viele!

Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrzahl der Versicherten äußerst unzufrieden mit der Entwicklung ihrer Lebens- und Rentenversicherungen sind. Etabliert erscheint hingegen das Wissen, dass eine Lebens- oder Rentenversicherung in den ersten Jahren nach dem Abschluss nur geringe Rückkaufswerte aufweist und sich eine Kündigung nicht lohnt! Oftmals sind aber selbst nach 10 Jahren noch immer nicht die eingezahlten Beiträge wieder erspart. Schuld daran sind die enormen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten (nicht selten im zweistelligen Prozentbereich) sowie die schlechten Anlagerenditen, die viele Versicherer in den letzten Jahren erzielt haben.

Probleme der Verbraucher 

So wundert es also nicht, dass selbst bei alten Verträgen trotz hoher Garantiezinsen nur äußerst geringe Vertragsguthaben vorliegen. Denn die in den vergangenen Jahren noch höheren Garantiezinsen wirken ja ohnehin nur auf den verbleibenden Sparbeitrag nach Abzug der Vertriebs- und Verwaltungskosten! 

Erschwert wird die Situation in der aktuellen Niedrigzinsphase, da die von den jeweiligen Gesellschaften erzielten sogenannten „Schlussüberschussanteile“ erheblich zurückgegangen sind. In den jährlichen Mitteilungen der Versicherungen erkennen Verbraucher daher leider nun allzu oft eine erhebliche Reduzierung der Ablaufleistungen – und das reißt Löcher in die geplante Altersvorsorge. Schlimmer ist dies noch, wenn hierauf bspw. Wohnbau- oder sogar ganze Unternehmensfinanzierungen aufgebaut worden sind.

Neue Chance Widerruf – die Hintergründe

Bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, muss dem Verbraucher bei Vertragsabschluss neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch eine schriftliche Belehrung über sein Recht zum Widerspruch zugeschickt worden sein. 

Wer eine solche Widerrufsbelehrung nicht erhalten hat, oder bei wem diese Belehrung nicht korrekt formuliert ist, der kann auch heute noch seinem alten Vertrag widersprechen und bekommt seine eingezahlten Beiträge größtenteils wieder zurück – zuzüglich einer „attraktiven Verzinsung“, der sogenannten Nutzungsentschädigung. 

Um welche Verträge geht es?

Lebens- und Rentenversicherungen (klassisch und fondsgebunden), die zwischen dem 01.01.1995 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden und noch laufen, oder, die nach dem 01.01.2004 gekündigt wurden oder bereits ausgelaufen sind. Nicht betroffen sind Ansprüche aus Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge, Riester und Rürup.

BGH-Urteile ermöglichen Widerspruch 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14) entschieden, dass etliche Lebensversicherungskunden ihren alten Vertrag noch widerrufen können. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt hierzu: „Versicherungsnehmer von Kapitallebens- und Rentenversicherungen können noch nach vielen Jahren von ihrem Vertrag zurücktreten und die eingezahlten Prämien zurückfordern, wenn über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß oder gar nicht informiert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof am 17. Dezember 2014 entschieden (AZ.: IV ZR 260/11) und den Verbrauchern damit den Rücken gestärkt.“

„Mit dem Ziel, deutlich höhere Rückkaufswerte und eine angemessene Nutzungsentschädigung zu erreichen, helfen wir Verbrauchern, zu viel gezahlte Gelder aus Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zurück zu holen.“

Fazit

Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) sind gute Nachrichten für viele Verbraucher, die eine Lebens-/Rentenversicherung besitzen oder besaßen. Sie können bei einem akzeptierten Widerruf ihrer Police mit einer höheren Rückzahlungssumme rechnen. Die Richter wiesen den Versicherungsunternehmen uneingeschränkte Eigenverantwortung bei Falschbelehrungen ihrer Kunden zu.

Trotz eindeutiger Rechtsprechung und zahlreicher Berichterstattung ist es aufgrund der Beweispflicht und der Ermittlung der Rückzahlungsansprüche für den einzelnen Versicherten offensichtlich sehr beschwerlich, diese Ansprüche auch umzusetzen. Dies benötigt fachkundigen Rat!

Tipp: Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen! Die Chancen stehen für Verbraucher gut, denn nach einer Stichprobe des Bundes der Versicherten könnten etwa 60 Prozent aller Verträge aus dieser Zeit betroffen sein.

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