Optionsscheine

I. Grundlagen

II. Put- und Call-Optionsscheine

III. Die Laufzeit von Optionsscheinen

IV. Die Preisbildung

V. Der innere Wert

1. "in the money" / "im Geld"

2. "out of the money" / "aus dem Geld"

3. "at the money" / "am Geld"

VI. Der Zeitwert

VII. Preisbeeinflussende Faktoren

VIII. Kennzahlen zur qualitativen Bewertung

1. Das Aufgeld

2. Der Break-Even-Point

3. Die Preissensitivität

4. Der Hebel

5. "Die Griechen"

a | Delta

b | Gamma

c | Theta

d | Omega

e | Vega

f | Rho

IX. Arten von Optionsscheinen

1. Aktien-Optionsscheine

2. Zins-Optionsscheine

3. Währungs-Optionsscheine

4. Rohstoff-Optionsscheine

5. Index-Optionsscheine

6. Basket-Optionsscheine

7. Exotische Optionsscheine

8. Range-Optionsscheine

a | Single Range

b | Dual Range

c | Knock-out Range

9. Barrier-Optionsscheine

10. Turbo-Optionsscheine

11. Digital-Optionsscheine


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Vermögensanlage in Optionsscheinen

Mit Optionsscheinen wird das Recht zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Bezugswerts verbrieft. Vorab festgelegt werden 

  • der Bezugswert
  • die Bezugsfrist
  • das Bezugsverhältnis
  • der Preis (sog. "Basispreis") sowie
  • ob es sich um das Recht zum Kauf ("Call") oder zum Verkauf ("Put") handelt.

Die Bezugswerte - auch Basiswerte genannt - sind in der Regel Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffe oder Indizes. Man unterscheidet den amerikanischen Optionstyp, bei dem das Recht innerhalb einer festgelegten Bezugsfrist ausgeübt werden kann, und den europäischen Optionstyp, bei dem das Recht nur zum Ende der Bezugsfrist - an einem bestimmten Tag - ausgeübt werden kann.

Optionsscheine dürfen nicht mit Optionen verwechselt werden. Es handelt sich bei beiden Produkten um Termingeschäfte. Optionsscheine sind im Gegensatz zu Optionen Wertpapiere, die in der Regel an der Wertpapierbörse gehandelt werden. Optionen hingegen werden nur an speziellen Terminbörsen gehandelt. Dies bedeutet nicht, dass Optionen automatisch risikoreicher als Optionsscheine sind. Sie weisen jedoch wesentliche Unterschiede zu Optionsscheinen auf. Optionen sind nicht Gegenstand dieser Broschüre, in der ausschließlich Wertpapiere behandelt werden.

I. Grundlagen

Optionsscheine werden ursprünglich zusammen mit einer Optionsanleihe ("Anleihe cum", siehe Kapitel E.VII.4) ausgegeben. Der Optionsschein alleine wird "warrant" genannt. Optionsscheine werden nicht nur zusammen mit Anleihen herausgegeben, sie können auch eigenständig herausgegeben werden. Diese Optionsscheine werden "nackte Optionsscheine" bzw. "naked warrants" genannt. Mittlerweile stellen sie die Hauptzahl der am Markt erhältlichen Optionsscheine dar. Eine spezielle Form hiervon sind sog. "covered warrants" (dt.: "gedeckte Optionsscheine"). Die "Deckung" erfolgt durch physische Hinterlegung des Basiswerts, in der Regel Aktien. Im Falle der Ausübung des Optionsrechts wird der Basiswert geliefert, auch ein Barausgleich ist möglich. Bei covered warrants handelt es sich daher um Put-Optionen. Statt der physischen Hinterlegung kann der Emittent durch den Abschluss von weiteren Finanztransaktionen sicherstellen, dass die Ansprüche des Optionsscheininhabers bei Ausübung des Optionsrechts erfüllt werden.

Der Verkäufer einer Option und damit der Vertragspartner, der sich zur Lieferung oder zur Abnahme des Basiswerts für den Fall der Ausübung des Optionsrechts verpflichtet, ist der "Stillhalter". Covered warrants werden auch als "Stillhalteroptionen" bezeichnet.

Das Options- oder Bezugsverhältnis beziffert die Anzahl der Basiswerte, die über den Optionsschein ge- oder verkauft werden können. Nicht unbedingt kann mit einem Optionsschein auch ein Stück des Basiswerts ge- bzw. verkauft werden, was einem Optionsverhältnis von 1:1 entspricht. Grundsätzlich sind jede beliebigen Optionsverhältnisse wie 1:10 oder 1:100 möglich. Das Optionsverhältnis ist in den Emissionsbedingungen geregelt.

Heute ist die Lieferung des Basiswerts am Ende der Laufzeit eher die Ausnahme als die Regel. Meistens wird ein Barausgleich vereinbart.

Die Emittenten sind in der Ausgestaltung von Optionsscheinen im Wesentlichen frei, weshalb es diverse Optionsscheine mit den unterschiedlichsten Ausstattungsmerkmalen am Markt gibt. Diese sind den Emissionsbedingungen des jeweiligen Wertpapiers zu entnehmen.

 

 

II. Put- und Call-Optionsscheine

Ein Put-Optionsschein berechtigt den Optionskäufer zum Verkauf eines bestimmten Bezugswerts. Demgegenüber verpflichtet sich der Verkäufer des Put-Optionsscheins, den Bezugswert zu dem bestimmten Zeitpunkt und dem vereinbarten Preis abzunehmen. Das Gegenteil stellt der Call-Optionsschein dar. Der Käufer eines Call-Optionsscheins erhält das vertraglich zugesicherte Recht, einen bestimmten Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis usw.) erwerben zu können. Der Verkäufer eines Call-Optionsscheins muss den Basiswert liefern, wenn der Käufer von dem Recht, dies zu verlangen, Gebrauch macht. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Optionsscheinen um bedingte einseitig verpflichtende Geschäfte. Der Käufer kann von seinem Recht auf Erwerb bzw. Verkauf Gebrauch machen, er kann das Recht aber auch verfallen lassen.

Wenn ein Barausgleich vereinbart ist, dann wird bei Ausübung innerhalb der Frist nicht der Basiswert geliefert, sondern der Optionsscheininhaber erhält einen nach vorab vereinbarten Bedingungen berechneten Auszahlungsbetrag. Dabei wird die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem Basispreis (d.h. dem vereinbarten Preis) errechnet und mit dem Bezugsverhältnis multipliziert

Ergibt sich aus der Berechnung kein positiver Auszahlungsbetrag und übt der Optionsscheininhaber das verbriefte Recht daher nicht aus, so verfällt der Optionsschein am Ende seiner Laufzeit wertlos.

Mit Optionsscheinen setzt der Käufer entweder auf einen fallenden oder auf einen steigenden Kurs des Basiswerts. Der Käufer eines Call-Optionsscheins geht normalerweise von einem stark steigenden Kurs, der Käufer eines Put-Optionsscheins normalerweise von einem stark fallenden Kurs aus. Theoretisch sind die Gewinnchancen bei einem Call-Optionsschein unbegrenzt, weil auch der Kurs des Basiswerts keiner Beschränkung nach oben unterliegt. Bei einem Put-Optionsschein hingegen existiert eine Gewinngrenze, weil der Kurs des Basiswerts nicht unter Null fallen kann.

 

 

III. Die Laufzeit von Optionsscheinen

Optionsscheine haben eine feste Laufzeit. Nach ihrem Ablauf erlischt das Recht zur Ausübung des Optionsrechts. Während der Laufzeit können Optionsscheine über die Börse gehandelt werden. Auch ein außerbörslicher Handel, z. B. direkt mit dem Emittenten, ist in der Regel möglich. Zu beachten ist, dass sowohl der börsliche Handel als auch die Möglichkeit zur Ausübung des Optionsrechts häufig einige Tage vor dem Ende der Laufzeit enden. Wie das Optionsrecht ausgeübt werden muss, ist ebenfalls den Emissionsbedingungen zu entnehmen. In der Regel muss die Ausübung ausdrücklich vom Anleger erklärt werden. Es kann alternativ eine automatische Ausübung für den Fall vorgesehen sein, dass der Optionsschein am Ende seiner Laufzeit werthaltig ist.

Der Anleger muss sich rechtzeitig informieren, ob es einer ausdrücklichen Ausübungserklärung bedarf, um nicht Gefahr zu laufen, die Ausübung am Ende der Laufzeit zu versäumen.

 

 

IV. Die Preisbildung

Der Geldbetrag, den der Anleger bei Ausübung seines Optionsrechts oder bei Fälligkeit erhält, lässt sich - wie erläutert - relativ leicht berechnen. Da der Preis des Optionsscheins noch von weiteren Faktoren abhängig ist, kann er während der Laufzeit dennoch erheblich von dem errechneten Auszahlungsbetrag abweichen. Der Optionsscheinkurs kann sowohl steigen als auch fallen.

 

 

V. Der innere Wert

Der innere Wert des Optionsscheins entspricht der Differenz zwischen dem aktuellen Börsenkurs des Basiswerts und dem Basispreis des Optionsscheins. Bei der Berechnung muss das Optionsverhältnis ebenfalls berücksichtigt werden.

Berechnungsbeispiele

Aktueller Kurs Basiswert: 10 EUR

Basispreis: 8 EUR

Bezugsverhältnis: 1:1

Innerer Wert: 10 EUR - 8 EUR = 2 EUR

Aktueller Kurs Basiswert: 10 EUR

Basispreis: 8 EUR

Bezugsverhältnis: 1:10

Innerer Wert: (10 EUR - 8 EUR) ÷ 10 = 0,20 EUR

Da eine Pflicht zur Ausübung des Optionsrechts nicht besteht, der Basispreis also nicht zwingend zum Tragen kommt, kann der innere Wert nicht negativ sein. Im Zusammenhang mit dem inneren Wert werden drei Begriffe verwendet:

1. "in the money" / "im Geld"

Optionsscheine mit einem inneren Wert sind "im Geld". Eine Call-Option ist im Geld, wenn der Kurs des Basiswerts über dem Basispreis liegt, eine Put-Option ist im Geld, wenn der Kurs des Basiswerts unter dem Basispreis liegt.

2. "out of the money" / "aus dem Geld"

Hat der Optionsschein keinen inneren Wert, so ist er "aus dem Geld". Eine Call-Option ist aus dem Geld, wenn der Kurs des Basiswerts unter dem Basispreis liegt. Eine Put-Option ist aus dem Geld, wenn der Kurs des Basiswerts über dem Basispreis liegt. Bei Ausübung bzw. am Ende der Laufzeit verfällt der Optionsschein wertlos.

3. "at the money" / "am Geld"

Wenn der Kurs des Basiswerts mit dem Basispreis identisch ist, dann ist der Optionsschein "am Geld". In diesem Fall hat der Optionsschein ebenfalls keinen inneren Wert.

Der innere Wert ändert sich in Abhängigkeit vom Kurs des Basiswerts. Bei einer Call-Option steigt der innere Wert, wenn der Kurs des Basiswerts steigt. Bei einer Put-Option ist es umgekehrt. Nur wenn der innere Wert "in the money" ist, lohnt sich in der Regel die Ausübung des Optionsrechts. An dem inneren Wert können Sie sehen, ob die Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt für Sie lohnenswert wäre. Er gibt an, welchen Betrag Sie bei einer sofortigen Ausübung des Optionsrechts erhalten würden.

 

 

VI. Der Zeitwert

Der Zeitwert eines Optionsscheins wird aus der Differenz zwischen dem Optionsscheinkurs (nicht dem Kurs des Basiswerts) und dem inneren Wert berechnet. Daraus ergibt sich, dass der Kurs des Optionsscheins und sein Zeitwert identisch sind, wenn der Optionsschein keinen inneren Wert hat. Ein Optionsschein kann auch mit einem negativen Wert gehandelt werden, was allerdings selten vorkommt.

Im Wesentlichen bestimmen die Restlaufzeit des Optionsscheins und die Volatilität des Basiswerts die Höhe des Zeitwerts. Je kürzer die Restlaufzeit ist, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven Kursänderung des Basiswerts, weshalb auch die Chance für den Käufer eines Optionsscheins abnimmt, mit dem Kauf einen Gewinn zu erzielen. Je weniger mit starken Kursschwankungen des Basiswerts zu rechnen ist, desto niedriger ist der Zeitwert zum Ende der Laufzeit. Daher haben Optionsscheine mit kürzeren Restlaufzeiten in der Regel einen niedrigeren Zeitwert als dieselben Optionsscheine (d. h. mit identischem Basiswert und identischem Basispreis) mit einer längeren Restlaufzeit.

Am Ende der Laufzeit ist der Zeitwert gleich Null und der Wert des Optionsscheins ergibt sich allein aus seinem inneren Wert. Damit der Optionsscheininhaber einen Gewinn erzielt, muss der innere Wert am Ende der Laufzeit gleich hoch oder höher sein als zum Kaufzeitpunkt. Der Zeitwertverlust eines Optionsscheins verläuft nicht linear, sondern zum Ende der Laufzeit verliert der Zeitwert exponentiell an Wert. In den meisten Fällen ist es daher ratsam, den Optionsschein rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit zu verkaufen.

Der Zeitwert gibt die mit dem Optionsschein verbundene Gewinnerwartung an. Er wird auch als "Unsicherheitsaufschlag" oder als "Risikoprämie" bezeichnet, da er keinen echten Wert bezeichnet - wie der innere Wert -, sondern eine Art Prämie, die der Anleger für die mit dem Optionsschein verbundenen Chancen zahlt.

 

 

VII. Preisbeeinflussende Faktoren

Um die zukünftige Preisentwicklung von Optionsscheinen einschätzen zu können, bedient man sich verschiedener Kennzahlen. Für die Berechnung des Zeitwerts von maßgeblicher Bedeutung ist die sog. "implizite Volatilität". Hiermit wird die zum Betrachtungszeitpunkt erwartete Schwankungsbreite des Basiswerts für den Rest der Laufzeit des Optionsscheins ausgedrückt. Da sich bei einer steigenden Volatilität die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich der Kurs in die gewünschte Richtung bewegt, steigen die Preise von Optionsscheinen in diesem Fall in der Regel. Andererseits sinken sie in der Regel bei sinkender Volatilität des Basiswerts. Mit der impliziten Volatilität wird die Markterwartung für die Zukunft ausgedrückt, die historische Volatilität gibt die Schwankungsbreite aus der Vergangenheit an.

Kommt es zu einer Änderung von Dividendenerwartungen (wenn der Basiswert eine Aktie ist), so wirkt sich das ebenso auf den Preis des Optionsscheins aus wie Veränderungen des Marktzinsniveaus.

 

 

VIII. Kennzahlen zur qualitativen Bewertung

Zur qualitativen Bewertung von Optionsscheinen werden weitere Faktoren herangezogen, die im Folgenden dargestellt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass bereits geringe Veränderungen in der Ausstattung von Optionsscheinen die Kennzahlen stark beeinflussen können. Daher eignen sie sich nur für einen Vergleich, wenn die zu vergleichenden Optionsscheine weitgehend gleich ausgestattet sind.

1. Das Aufgeld

Im Zusammenhang mit Optionsscheinen wird der Begriff "Aufgeld" ebenfalls für eine Kennzahl verwendet und anders als z. B. beim Erwerb von Fondsanteilen nicht für Zusatzkosten (Aufgeld = Agio). Das Aufgeld ermöglicht den Vergleich, ob es günstiger ist, den Basiswert (z. B. eine bestimmte Aktie) zu erwerben oder einen Optionsschein auf diesen Basiswert. Damit gibt das Aufgeld an, wie stark sich der Preis des Basiswerts ändern muss, damit der Optionsschein am Laufzeitende die Gewinnschwelle erreicht. Das Aufgeld wird als Prozentzahl bezogen auf ein Laufzeitjahr angegeben. In der Regel verringert sich das Aufgeld gegen Ende der Laufzeit des Optionsscheins.

2. Der Break-Even-Point

Der Break-Even-Point beschreibt den Punkt, an dem bei der Ausübung des Optionsrechts für seinen Inhaber weder ein Verlust noch ein Gewinn entsteht. Dieser Punkt wird auch "Gewinnschwelle" genannt. Er ist für den Anleger nur von Bedeutung, wenn dieser beabsichtigt, das Optionsrecht auszuüben statt den Optionsschein vor Laufzeitende zu verkaufen.

Da die Vorteile bei der Ausübung des Optionsrechts den für den Optionsschein gezahlten Preis und die Transaktionskosten kompensieren müssen, entspricht der Break-Even-Point nicht dem Basispreis. Bei einem Call-Optionsschein liegt er über dem Basispreis, bei einem Put-Optionsschein unter dem Basispreis.

3. Die Preissensitivität

Wenn sich der Preis des Basiswerts verändert, dann verändert sich auch der Preis des Optionsscheins. Die Veränderung des Optionsscheinpreises im Verhältnis zur Veränderung des Basiswertpreises wird "Preissensitivität" oder auch "Delta" genannt. Die Preissensitivität bei einem Call liegt zwischen 0 und 1 und bei einem Put zwischen 0 und -1. Das liegt daran, dass der Put-Optionsschein an Wert verliert, wenn der Basiswert steigt, während der Call-Optionsschein in diesem Fall an Wert gewinnt.

Das Delta wird mit folgender Formel berechnet: 

Die Preissensitivität zeigt an, in welchem Verhältnis der Preis des Optionsscheins auf Veränderungen des Basiswerts reagiert. Sie gibt an, wie sich der Preis des Optionsscheins theoretisch ändern sollte, wenn der Kurs des Basiswerts um eine Einheit steigt oder fällt. Die Einheit ist abhängig von dem Basiswert, dies kann z. B. 1 Euro, 1 Dollar oder 1 Indexpunkt sein. Ein Optionsschein, der tief "im Geld" ist, hat eine Preissensitivität nahe bei 1 (Call) bzw. -1 (Put). Ein Optionsschein, der weit "aus dem Geld" ist, hat eine Preissensitivität nahe bei 0, da er nur sehr gering an einer Steigung des Basiswerts partizipiert. Der Optionsschein befindet sich "am Geld" bei einem Delta von 0,5 (Call) bzw. -0,5 (Put).

Das Delta kann auch als Prozentzahl angegeben werden. Ein Delta von 100 % wäre einem Wert von 1 gleichzusetzen und ein Delta von - 100 % einem Wert von -1. Die Preissensitivität ist keine starre Größe.

4. Der Hebel

Der Kurs des Optionsscheins reagiert in der Regel auf Kursveränderungen des Basiswerts überproportional. Dies liegt an dem im Vergleich zum direkten Erwerb des Basiswerts bei Erwerb eines Optionsscheins geringeren Kapitaleinsatz. Einerseits partizipiert der Inhaber eines Optionsscheins überdurchschnittlich an Kursgewinnen des Basiswerts, andererseits nimmt er ebenso überproportional an Kursverlusten des Basiswerts teil. Dieser Effekt wird als Hebelwirkung oder als "Leverageeffekt" bezeichnet. Der Hebel liefert Informationen dazu, in welchem Maße der Optionsscheinkurs auf eine Kursveränderung des Basiswerts reagiert - sowohl positiv wie auch negativ.

Der Hebel wird wie folgt berechnet:

Zum Beispiel besagt ein Hebel von 3, dass der Optionsschein eine 3 %ige Wertsteigerung erfährt, wenn der Kurs des Basiswerts um 1 % steigt. Da bei der Berechnung eine idealtypische Preissensitivität von 1 angenommen wird, gibt der Hebel die maximale Kursveränderung an. Ein Optionsschein verliert mit Abnahme seiner Restlaufzeit an Wert. Durch den sinkenden Kurs wird auch die Hebelwirkung größer.

Beispiel

Kurs des Basiswerts: 200 EUR

Optionsverhältnis: 0,5

Kurs des Optionsscheins: 80 EUR

Hebel: 1,25

Kurs des Basiswerts: 200 EUR

Optionsverhältnis: 0,5

Kurs des Optionsscheins: 40 EUR

Hebel: 2,5

Anhand des Beispiels wird deutlich, dass das Verhältnis, in dem der Optionsscheinkurs auf Kursveränderungen des Basiswerts reagiert, nicht starr ist. Wie stark sich der Wert eines Optionsscheins bei einer Kursveränderung des Basiswerts verändert, ist im Wesentlichen abhängig von dem inneren Wert des Optionsscheins. In der Regel ist die Wertveränderung umso höher, je weiter sich der Optionsschein "in the money" bewegt und je geringer, je weiter er sich "out of the money" bewegt.

5. "Die Griechen"

Um die möglichen Kursbewegungen noch besser einschätzen zu können, werden weitere Kennzahlen herangezogen. Diese werden abgeleitet aus dem Preisberechnungsmodell für Optionsscheine von Fischer Black und Myron Scholes, das als "Black-Scholes-Modell" bekannt und das wohl gängigste Modell zur Bewertung von Optionsscheinen ist.

"Die Griechen" sind dynamische Kennzahlen, die Veränderungen des Optionsscheinpreises in Abhängigkeit von Veränderungen bestimmter Kenngrößen, etwa des Kurses des Basiswerts, der Laufzeit oder der Volatilität, erfassen. Hierdurch kann zum jeweiligen Zeitpunkt der Betrachtung die zukünftige Preisentwicklung von Optionsscheinen abgeschätzt werden. Ihre Bezeichnung resultiert daraus, dass die Kennzahlen dem griechischen Alphabet entnommen sind.

Die Kennzahlen verändern sich mit jeder Bewegung des Basiswerts. Sie haben daher nur Gültigkeit für den Moment und verändern sich laufend. Die von ihnen angegebenen Werte setzen zudem voraus, dass bis auf den jeweils betrachteten Einflussfaktor alle anderen Faktoren unverändert bleiben.

a | Delta

Das Delta, worunter die Preissensitivität zu verstehen ist, wurde oben bereits dargestellt, da das Delta eine der wichtigsten Kennzahlen ist. Die folgenden Kennzahlen stellen im Grunde genommen jeweils noch feinere Grade von Faktoren zur Bewertung von Optionsscheinen dar.

b | Gamma

Das Gamma gibt an, wie stark sich das Delta verändert, wenn der Kurs des Basiswerts um eine Einheit (1 Euro, 1 Dollar, 1 Indexpunkt etc.) steigt. Dadurch hilft das Gamma bei der Einschätzung, wieviel zusätzliche Hebelwirkung bei Preisveränderungen des Basiswerts auf- oder abgebaut wird.

Beispiel anhand eines Call-Optionsscheins mit einem Bezugsverhältnis von 1:1:

Delta: 0,50

Gamma: 0,05

Ergebnis: Das Delta steigt auf 0,55, wenn der Kurs des Basiswerts um eine Einheit steigt und fällt auf 0,45, wenn der Basiswert um eine Einheit fällt.

c | Theta

Da der Preis eines Optionsscheins wesentlich von seiner Restlaufzeit abhängt, wird die Kennzahl Theta herangezogen, um den Zeitwertverlust des Optionsscheins zu berechnen. Das Theta wird meist in Prozentpunkten angegeben und muss sich auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. pro Tag, pro Woche) beziehen. Wenn das Theta nicht als Prozentzahl angegeben ist, dann ist es meist mit einem negativen Vorzeichen versehen. Ein tägliches Theta von -0,01 bedeutet in diesem Fall, dass der Optionsschein täglich 0,01 Euro an Wert verliert.

Da die Abnahme des Zeitwerts am Ende der Laufzeit am größten ist, sollte man dieser Kennzahl in diesem Zeitraum große Beachtung schenken. Insbesondere am Geld notierende Optionsscheine verlieren in den letzten drei Monaten der Laufzeit rasant an Zeitwert.

d | Omega

Das Omega ist der "theoretische Hebel". Es gibt die prozentuale Veränderung des Optionsscheinpreises bei einer Veränderung des Kurses des Basiswerts um 1 % nach oben oder nach unten an. Das Omega wird berechnet, indem das Delta und der Hebel miteinander multipliziert werden. Die tatsächliche Hebelwirkung ist in den meisten Fällen durch das niedrige Delta geringer als es der Hebel angibt, wie folgendes Beispiel zeigt:

Einfacher Hebel: 6

Delta: 0,5

Omega: 3,0

Bedeutung: Steigt der Kurs des Basiswerts um 1 %, so kann für den Kurs des Optionsscheins ein Anstieg um 3 % erwartet werden.

Beträgt das Delta nahezu 1 oder -1, dann entspricht der einfache Hebel etwa dem Omega. Das ist bei Optionsscheinen, die sehr weit im Geld notieren, der Fall.

e | Vega

Das Vega gibt an, in welchem Maß sich der Kurs des Optionsscheins verändert, wenn die implizite Volatilität um einen Prozentpunkt steigt oder fällt. Ein Vega von 0,30 bedeutet, dass der Wert des Optionsscheins um 0,30 Währungseinheiten steigt oder fällt, wenn sich die Volatilität des Basiswerts um 1 % verändert. Das Vega ist bei stark am Geld oder aus dem Geld notierenden Optionsscheinen meistens sehr hoch.

f | Rho

Das Rho gibt das durch Zinsveränderungen bedingte Maß der Veränderung des Werts des Optionsscheins an. Es drückt aus, wie stark sich der Wert des Optionsscheins verändert, wenn sich der Marktzinssatz um einen Prozentpunkt verändert. Ein Rho von 0,50 bedeutet, dass sich der Wert um 0,50 Euro verändert, wenn der Zinssatz um einen Prozentpunkt steigt oder fällt. Außer bei Devisen-Optionsscheinen, bei denen neben dem inländischen auch der jeweilige ausländische Zinssatz zur Betrachtung herangezogen werden muss, spielt das Rho eine eher untergeordnete Rolle.

Wichtiger Hinweis

Die Sensivitätskennziffern erleichtern es, den Einfluss einzelner Risikofaktoren zu analysieren. Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle, die darauf abzielen, den theoretisch "richtigen" Optionsscheinpreis (sog. "fair value") zu ermitteln. Auch aus den komplexesten Berechnungsmodellen kann jedoch keine Garantie für die tatsächliche Preisentwicklung abgeleitet werden. Die Griechen sind jeweils nur für einen kurzen Zeitraum gültig und müssen neu ermittelt werden, wenn sich maßgebliche Einflussfaktoren verändern. Auch der innere Wert, der Zeitwert und das Aufgeld ändern sich normalerweise täglich.

 

 

IX. Arten von Optionsscheinen

Wie eingangs erläutert, wird grundsätzlich unterschieden zwischen Optionsscheinen aus Optionsanleihen - den traditionellen Optionsscheinen - und den "naked warrants". Im Übrigen können Optionsscheine auf fast alle denkbaren Basiswerte ausgegeben werden. Für den jeweiligen Basiswert muss lediglich ein Marktpreis festgestellt werden können.

1. Aktien-Optionsscheine

Bei Aktien-Optionsscheinen ist der Basiswert eine bestimmte Aktie. Der Käufer erwirbt das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien bzw. zum Erhalt des Barausgleichs bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) des Aktienkurses. Maßgeblich für einen Gewinn oder Verlust mit dem Investment ist die Entwicklung des Aktienkurses.

2. Zins-Optionsscheine

Bei Zins-Optionsscheinen ist der Basiswert eine bestimmte Anleihe. Der Käufer erwirbt das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Anleihen bzw. zum Erhalt des Barausgleichs bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) des Anleihekurses. Entscheidend für einen Gewinn oder Verlust mit dem Investment ist die Entwicklung des Anleihekurses. Der Name dieser Optionsscheine leitet sich daraus ab, dass maßgeblich für die Kursentwicklung der Anleihen die Entwicklung des Marktzinsniveaus ist. Da sinkende Kapitalmarktzinsen in der Regel zu steigenden Anleihekursen führen, profitiert der Inhaber eines Zins-Call-Optionsscheins in der Regel von sinkenden Kapitalmarktzinsen.

3. Währungs-Optionsscheine

Bei Währungs-bzw. Devisen-Optionsscheinen ist der Basiswert eine bestimmte Währung. Der Käufer erwirbt das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines bestimmten Betrages einer definierten Währung bzw. zum Erhalt des Barausgleichs bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) des Währungskurses. Maßgeblich für die Wertentwicklung der Kapitalanlage ist die Entwicklung des Wechselkurses.

4. Rohstoff-Optionsscheine

Bei Rohstoff-Optionsscheinen ist der Basiswert ein bestimmter, kommerziell gehandelter Rohstoff. Der Käufer erwirbt in der Regel das Recht auf Erhalt eines Barausgleichs bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Preises dieses Rohstoffes. Eine Lieferung des Basiswerts ist meistens nicht vorgesehen. Maßgeblich für die Entwicklung der Kapitalanlage ist die Preisentwicklung des zugrundeliegenden Rohstoffs. Da Rohstoffe regelmäßig mittels Terminkontrakten gehandelt werden, bestimmen letztlich deren Kurse den Preis von Rohstoff-Optionsscheinen.

5. Index-Optionsscheine

Bei Index-Optionsscheinen ist der Basiswert ein bestimmter Index. Als Basiswert kann jeder Index, z. B. ein Aktienindex oder ein Rentenindex, dienen. Der Käufer erwirbt das Recht auf Erhalt eines Barausgleichs bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Indexstands. Die Indexentwicklung bestimmt im Wesentlichen den Preis des Optionsscheins.

6. Basket-Optionsscheine

Bei Basket-Optionsscheinen werden verschiedene Basiswerte in einem Korb (engl: "Basket") zusammengefasst. Häufig sind dies Aktien verschiedener Unternehmen.

7. Exotische Optionsscheine

Wie auch bei Zertifikaten sind dem Varianten- und Einfallsreichtum der Emittenten bei der Ausgestaltung von Optionsscheinen kaum Grenzen gesetzt. Während bei den bereits aufgeführten Arten von Optionsscheinen in der Regel aus der Bezeichnung ersichtlich ist, auf was für einen Basiswert das Optionsrecht sich bezieht und demzufolge, welches das maßgebliche Kriterium für einen Gewinn oder Verlust mit der Kapitalanlage ist, ist dies bei "exotischen" Optionsscheinen nicht der Fall. Den "Exoten" ist gemeinsam, dass die Art des Optionsrechts von dem herkömmlichen Bezugsrecht abweicht, oder dass zusätzliche Bedingungen hinzutreten, die den Inhalt des Optionsrechts verändern. Da die herkömmlichen Arten von Optionsscheinen mehr oder weniger standardisiert sind, werden sie auch "Plain-Vanilla-Optionsscheine" genannt.

8. Range-Optionsscheine

Range-Optionsscheine bzw. Bandbreiten-Optionsscheine werden eingesetzt, wenn der Kurs des Basiswerts keinen großen Schwankungen unterliegt und sich daher tendenziell seitwärts bewegt. Welchen Betrag der Anleger am Laufzeitende erhält, hängt davon ab, wie sich der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit in Bezug auf eine bestimmte Kurs-Bandbreite bewegt hat. Es werden ein oder mehrere Grenzwerte festgelegt und es kommt darauf an, ob der Kurs diese Grenzwerte während der Laufzeit unter- oder überschreitet. Für jeden Tag (entweder Kalendertag oder Börsentag - je nach Ausgestaltung), an dem der Kurs des Basiswerts sich innerhalb der Bandbreite bewegt hat, erhält der Anleger einen bestimmten Geldbetrag gutgeschrieben. Die Auszahlung des Gesamtbetrags erfolgt am Laufzeitende. Bei der "Bottom-Up"-Variante ist nur eine Grenze nach unten festgelegt, bei der "Bottom-Down"-Variante nur eine Grenze nach oben.

Der Wert von Range-Optionsscheinen ist theoretisch am höchsten, wenn sich der Kurs des Basiswerts in der Mitte der Bandbreite befindet, was in der Regel zu einer Wertsteigerung des Optionsscheins führt.

a | Single Range

Bei einem Single Range Optionsschein erhält der Anleger für jeden Tag, an dem der Kurs des Basiswerts sich innerhalb der beiden Grenzwerte bewegt, den festgelegten Betrag gutgeschrieben. Unabhängig von der weiteren Kursentwicklung des Basiswerts sind dem Anleger die einmal gutgeschriebenen Beträge sicher.

b | Dual Range

Ein Dual Range Optionsschein funktioniert wie ein Single Range Optionsschein, hat allerdings den Zusatz, dass für jeden Tag, an dem der Kurs des Basiswerts sich außerhalb der Range bewegt, dem Anleger der entsprechende Betrag abgezogen wird. Eine Auszahlung erhält der Anleger am Laufzeitende nur dann, wenn die Anzahl der für ihn positiven Tage höher ist als die Anzahl der für ihn negativen Tage. Einmal erfolgte Gutschriften sind dem Anleger daher nicht sicher. Ergibt sich für den Anleger insgesamt kein positiver Saldo, weil die Zahl der "Minustage" überwiegt, muss er allerdings keinen Nachschuss leisten.

c | Knock-out Range

Dieser Optionsschein verfällt sofort, wenn der Kurs des Basiswerts sich während der Laufzeit außerhalb der Range bewegt. Mit Eintritt dieses "Knock-out-Ereignisses" wird der Optionsschein wertlos. Auch für einen möglicherweise vorausgehenden Zeitraum, in dem sich der Basiswert innerhalb der Range bewegt hat, erhält der Anleger keine Zahlung. Diesen Optionsschein gibt es auch in der Variante, dass der Anleger trotz des Erlöschens des Optionsrechts eine Zahlung für den Zeitraum erhält, in dem die Grenzwerte nicht über- bzw. unterschritten worden sind.

9. Barrier-Optionsscheine

Auch bei Barrier-Optionsscheinen wird eine Barriere festgelegt. Der Anleger erhält einen festen Auszahlungsbetrag, wenn der Basiswert während der Laufzeit diese Barriere nicht über- bzw. unterschreitet. Wird die Barriere über- bzw. unterschritten, verfällt der Optionsschein wertlos. Daher werden diese Optionsscheine auch Knock-out-Barrier Optionsscheine genannt.

Eine besondere Form ist der Knock-In Optionsschein. Als "schlafender" Optionsschein wird er erst wirksam, wenn der Kurs des Basiswerts eine bestimmte Schwelle erreicht. Anschließend verhält er sich wie ein normaler Optionsschein ohne Barrieren.

10. Turbo-Optionsscheine

Optionsscheine mit einem Knock-out Ausstattungsmerkmal werden häufig auch Turbo-Optionsscheine genannt. Eine andere Optionsscheinvariante, die ebenfalls Turbo-Optionsschein genannt wird, ist ein Optionsschein auf einen Optionsschein. Der Anleger erwirbt hiermit das Recht auf den Bezug von anderen Optionsscheinen. Diese Optionsscheine sind mit einem größeren Hebel als normale Optionsscheine ausgestattet und beinhalten daher höhere Gewinnchancen und Verlustrisiken.

11. Digital-Optionsscheine

Bei Digital-Optionsscheinen wird ebenfalls eine Barriere festgelegt. Allerdings muss der Kurs des Basiswerts diese Schwelle je nach Ausgestaltung des Optionsscheins über- oder unterschreiten, damit der Anleger am Laufzeitende überhaupt eine Zahlung erhält. Bei Nichterreichen dieser Schwelle verfällt der Optionsschein wertlos.

Die Darstellung der Arten von Optionsscheinen und insbesondere der Exoten ist nicht abschließend. Es gibt noch unzählige weitere Ausgestaltungen und Bezeichnungen, z. B. Cliquet-, Ladder-, Lookback-, Power-Optionsscheine und andere mit häufig exotisch klingenden Bezeichnungen. Letztlich ist jedoch nicht die Bezeichnung maßgeblich, sondern es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an, die Sie ausschließlich den jeweiligen Emissionsbedingungen entnehmen können.

 

Urheberrecht

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urherberrechtlich geschützt. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, liegen alle Rechte hieran bei der fundsware GmbH. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist ohne Zustimmung der fundsware GmbH unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung, öffentliche Zugänglichmachung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.