Erneut wird über die Abschaffung der Abgeltungsteuer diskutiert

Die Diskussion über die Abgeltungsteuer Abschaffung der Kapitalertragsteuer

"Besser 25 Prozent von X als nix" - mit diesem eingängigen Spruch begründete der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zu seiner Zeit die Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen. Heute - acht Jahre nach der Einführung - scheint die Steuer wieder zur Disposition zu stehen.

Interessanterweise finden sich diesmal sowohl bei Linken als auch bei Konservativen Befürworter für eine steuerliche Neuregelung. Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist wohl nicht abgeneigt. Nur die Argumente unterscheiden sich je nach politischem Standpunkt. Als die Abgeltungsteuer im Jahre 2009 in Kraft trat, war die Absicht, die Steuerflucht von Vermögenden ins Ausland zu erschweren. Mit dem pauschalen Satz sollte eine Mindestversteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt werden. Gleichzeitig bedeutete das Verfahren eine administrative Entlastung, weil die zum Teil komplexe Deklarierung von Kapitalerträgen in Steuererklärungen weitgehend entfallen konnte.

Wenig gerecht und systemwidrig 

Doch beliebt war die Abgeltungsteuer von Anfang an nicht. Linke Kritiker sahen bereits bei der Einführung ein erhebliches Gerechtigkeitsproblem, weil der 25-Prozent-Steuersatz für "Reiche" mit deutlich höheren persönlichen Steuersätzen eine komfortable Lösung darstellte. Im aufkommenden Bundestagswahlkampf, in dem - dank SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz - das Thema "Gerechtigkeit" wieder eine größere Rolle spielen dürfte, bietet die Abgeltungsteuer einen willkommenen Angriffspunkt. 

Von konservativer Seite wurde und wird die Abgeltungsteuer dagegen eher aus steuersystematischen Erwägungen kritisiert. Tatsächlich ist die Steuer systemfremd. Während bei allen anderen Einkunftsarten die Besteuerung nach der Höhe der Einkünfte stattfindet, gilt dies bei Kapitalerträgen nicht. Hier genügt die pauschale Besteuerung von Einkünften. Steuerrechtlich zu begründen ist das eigentlich nicht. Es war eher purer Pragmatismus - siehe Peer Steinbrücks Spruch -, der diese Art der Besteuerung hervorrief. Es wurde die Lösung gewählt, die dem Fiskus die besten Einnahmeperspektiven versprach. 

Interessanterweise finden sich diesmal sowohl bei Linken als auch bei Konservativen Befürworter für eine steuerliche Neuregelung."

Hauptgrund für Abgeltungsteuer entfallen 

Tatsächlich bescherte die Steuer dem Bundeshaushalt seit ihrer Einführung Jahr für Jahr Einnahmen von um die 25 Milliarden Euro - ein relativ stabiler Betrag, mit dem der Bundesfinanzminister gut kalkulieren kann. Dass sich Wolfgang Schäuble jetzt dennoch erstaunlich wenig sperrig zeigt, über eine Abschaffung der Abgeltungsteuer nachzudenken, hat einen anderen Grund. In den letzten Jahren wurden beim Kampf gegen Steuerflucht erhebliche Fortschritte erzielt. Dank eines weitreichenden internationalen Informations- und Datenaustauschs wird es künftig kaum noch möglich sein, Kapitalerträge in Steueroasen zu verstecken. So wird Steuerehrlichkeit erzwungen. 

Damit ist aber ein wesentlicher Grund für die Abgeltungsteuer entfallen. Bei einer Besteuerung der Kapitalerträge nach dem individuellen Steuersatz sind im Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen zu erwarten, denn dann werden Vermögende stärker als bisher zur Kasse gebeten. Und politische Position hin oder her - das ist ein Argument, das jeden Finanzminister überzeugt.

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