Den überlebenden Partner absichern Berliner Testament erstellen
Als Berliner Testament wird ein gemeinschaftlich verfasstes Testament bezeichnet, mit dem der überlebende Partner wirtschaftlich abgesichert wird. Ehepaare, die diese Option erwägen, sollten sich über die Vor- und Nachteile informieren.
Das Berliner Testament wird in Deutschland von vielen Ehepaaren bevorzugt. Ziel dieses gemeinschaftlich errichteten Testamentes ist es, dem überlebenden Ehe- oder Lebenspartner wirtschaftlich abzusichern. Sinnvoll ist diese Form des letzten Willens für Paare mit Kindern. Stirbt ein Partner, wird der Witwer beziehungsweise die Witwe zunächst Alleinerbe des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Kinder erben erst nach dem Tode des zweiten Elternteils.
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Was Sie über das Berliner Testament wissen sollten:
- Ein Berliner Testament muss handschriftlich aufgesetzt und von beiden Partnern unterschrieben werden.
- Der hinterbliebene Partner ist Alleinerbe.
- Kinder oder andere Erbberechtigte werden zunächst vom Erbe ausgeschlossen.
- Kinder können Pflichtteil einfordern.
- Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn der zweite Partner stirbt und keine anderen Festlegungen im Testament getroffen wurden.
- Der Widerruf eines Berliner Testamentes ist eingeschränkt und nur zu Lebzeiten beider Partner möglich.
- Eine notarielle Beglaubigung eines Berliner Testaments ist nicht erforderlich.
Welche Kosten fallen an?
Wollen Sie Kosten sparen, können Sie das Berliner Testament ohne fremde Hilfe aufsetzen. Besser ist es, wenn Sie sich von einem erfahrenen Fachmann beziehungsweise einer Fachfrau beraten lassen. Diese professionelle Beratung verursacht zwar Kosten, doch speziell bei größeren Vermögen ist dieses Geld gut investiert.
Stirbt ein Partner, wird der Witwer beziehungsweise die Witwe zunächst Alleinerbe des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Kinder erben erst nach dem Tode des zweiten Elternteils."
Nur ein erfahrener Anwalt oder Notar kann Ihnen sagen, ob ein Berliner Testament in Ihrem speziellen Fall die optimale Lösung ist. Möglicherweise gibt es Alternativen, die aus steuerlicher Sicht für Ihre Kinder und weitere Erben vorteilhafter sind.
Welche Alternativen gibt es zum Berliner Testament?
Um die Erbfolge zu regeln, ist das Berliner Testament nicht in jeder Familie die beste Lösung. Aus steuerlichen Gründen kann es beispielsweise vorteilhafter sein, wenn Sie eine letztwillige Verfügung verfassen. Auf diese Weise können Sie bereits zu Lebzeiten gemeinsam verfügen, wie Ihr Eigentum an die Erben übertragen werden soll. In diesem Falle hat jedes Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Alternativ ist es möglich, die Vollstreckung des Testamentes auf den hinterbliebenen Partner zu übertragen. Er übernimmt die Verwaltung des Vermögens und kann es so verteilen, dass Freibeträge optimal ausgenutzt werden.
Es ist besser 1 Stunde über Geld nachzudenken, als 1 Monat dafür zu arbeiten