Unter 0800-2100500 erreichbar Beschwerden bei der BaFin
Eine der vielfältigen Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ist der kollektive Verbraucherschutz. Hier können sich Anleger beschweren, die sich beim Kauf von Vermögensanlagen schlecht beraten fühlen.
Die niedrigen Zinsen machen es privaten Anlegern nicht leicht, eine renditestarke Anlageform zu finden. Die meisten vertrauen darum auf die Unterstützung ihrer Bank. Doch nicht in jedem Falle ist das Vertrauen, das private Anleger in ihren Bankberater setzen, hundertprozentig gerechtfertigt. Untersuchungen der Verbraucherschutzorganisationen belegen, dass es trotz der verschärften Vorschriften immer noch Defizite in der Beratungsqualität gibt. Fallen die Kurse der Wertpapiere, die Sie auf Anraten Ihres Beraters gekauft haben, oder fühlen Sie sich anderweitig geschädigt, müssen Sie nicht zwingend gerichtlich gegen Ihre Bank vorgehen. In vielen Fällen ist eine Beschwerde bei der BaFin hilfreich.
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Was Sie über Verbraucherbeschwerden bei der BaFin wissen sollten:
- Jede Privatperson hat das Recht, sich über Unternehmen zu beschweren, die von der BaFin beaufsichtigt werden.
- Aus rechtlicher Sicht ist eine solche Beschwerde eine Petition und darum kostenfrei.
- Die BaFin führt keine Rechtsberatung durch.
- Weist die BaFin die Beschwerde ab, hat das keine negativen Folgen für den Beschwerdeführer.
Wie kann eine Beschwerde bei der BaFin eingereicht werden?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich mit Ihrem Anliegen an die BaFin zu wenden. Unter der kostenfreien Nummer 0800 / 2100500 können Sie sich informieren. Per E-Mail können Sie sich an die schlichtungsstelle @bafin.de wenden ( Beschwerden über Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen).
Nicht in jedem Falle ist das Vertrauen, das private Anleger in ihren Bankberater setzen, hundertprozentig gerechtfertigt."
Haben Sie Probleme mit Investmentfonds, senden Sie eine E-Mail an die Adresse www.ombudsstelle-investmentfonds.de. Die formlose Beschwerde muss neben Ihrem Namen und Anschrift alle Angaben zum Vertrag enthalten (Name des Unternehmens, Vertragsart und -nummer, Grund der Beschwerde). Falls Sie bereits eine Schlichtungsstelle, einen Ombudsmann oder ein Gericht angerufen haben, sollte diese Information ebenfalls im Beschwerdeschreiben enthalten sein.
Beschwerden helfen allen Anlegern
Nicht in jedem Falle werden Sie mit Ihrer Beschwerde Ihr Ziel erreichen. Dennoch sollte jeder Privatanleger diese Option nutzen, wenn er mit der Handlungsweise seine Bank nicht zufrieden ist oder andere Mängel feststellt. Jede Beschwerde wird sorgfältig bearbeitet und statistisch erfasst. Auf diese Weise erhält die BaFin wertvolle Hinweise, wo es bei den Banken und Finanzdienstleistern Verbesserungsbedarf gibt. Letztendlich profitieren also alle Anleger.
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