Sie gelten als zweite Säule der Altersvorsorge: die Betriebsrenten

Möglicherweise im Wahlkampf zerrieben Betriebsrente bedroht?

Sie gelten als zweite Säule der Altersvorsorge: die Betriebsrenten. Noch in der laufenden Legislaturperiode soll ein Reformgesetz für neuen Aufschwung bei dieser Form der Alterssicherung sorgen. Doch Gegensätze in der Großen Koalition gefährden die Verabschiedung. Wieder versuchen die Altlobbyisten der Versicherungsbranche Entwicklungen in Richtung Fortschritt zu verhindern.

Dass die gesetzliche Rente aufgrund des demografischen Wandels immer weniger in der Lage sein wird, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten, ist seit Langem bekannt. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen ist aber auch die private Altersvorsorge, die eigentlich die "Rentenlücke" ausgleichen sollte, unter Druck gekommen. Von daher richtet sich der Blick verstärkt auf Betriebsrenten.

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Zu unflexibel und riskant für den Mittelstand 

Die werden bisher vor allem von größeren Unternehmen angeboten. Rund 15,3 Millionen Verträge existieren auf diesem Weg. Es könnten noch deutlich mehr sein, wenn viele Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer sich aufgeschlossener zeigen würden. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht große Zurückhaltung. Schuld daran sind u.a. die komplizierten Regelungen zur Betriebsrente, die geringe Flexibilität und die sehr mäßige Eignung für das moderne Arbeitsleben. Bei der Konzeption der Betriebsrenten ist man noch davon ausgegangen, dass ein großer Teil des Berufslebens bei ein- und demselben Arbeitgeber verbracht wird. Der heute typische häufige Arbeitgeberwechsel - ggf. mit Phasen der Selbständigkeit - lässt sich in diesem Modell nur schwer unterbringen. 

Ein anderes Hindernis sind die bestehenden Garantie- und Haftungsregelungen. Sie nehmen den Arbeitgeber in die Pflicht. Er hat dafür geradezustehen, dass die bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Mindestbeträge bei Betriebsrenten auch später tatsächlich gezahlt werden können. Insbesondere viele mittelständische Unternehmen scheuen das damit verbundene Risiko. Hier will das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ansetzen. 

Betriebsrenten werden vor allem von größeren Unternehmen angeboten. Rund 15,3 Millionen Verträge existieren."

Widerstand von Versicherern und der CSU

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht die Ablösung der Garantie- und Haftungslösung durch ein "Sozialpartnermodell" vor. Danach sollen sich künftig die Tarifpartner über die Betriebsrenten einigen. Die bisherigen Garantien entfallen, der Arbeitgeber wird nur noch dafür in Haftung genommen, dass die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge auch wieder ausgezahlt werden. Dadurch wird das Risiko beträchtlich reduziert.
Damit würde auch der Weg frei gemacht für ertragreichere Anlagen oder besser Investitionen direkt in der Wirtschaft im Betriebsrenten-Kontext. Diese beinhalten zwar auch die direkten wirtschaftlichen Risiken, aber eben auch höhere Ertragsmöglichkeiten. 

Dagegen laufen Teile der Versicherungsbranche Sturm, die bisher bei Lebens- und Direktversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge mit Garantiezusagen punktet. Sie würde damit ein wichtiges Werbeargument verlieren. Unterstützt  wird dieser Widerstand überraschenderweise von der CSU, die sich ebenfalls querstellt. Der geplante Abstimmungstermin für das Gesetz musste bereits verschoben werden. Es wird sich zeigen müssen, ob die Große Koalition im Bundestagswahlkampf noch die Kraft findet, sich auf die Durchsetzung des Reformvorhabens zu einigen.

Unser Fazit Auch BAV- betriebliche Altersvorsorge-  ist Chefsache. Wer sich zur Unterstützung einen qualifizierten Berater leistet, spart sich später teure Ausfälle. 

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