Für manchen Versicherten, der keine gute Rente bezieht, kann die Krankenversicherung zur Armutsfalle werden

Eine Chance tut sich auf Corona ermöglicht das Verlassen der PKV

Viele, die privat krankenversichert sind, würden gerne in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. So ein Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jetzt bietet die Corona-Krise einigen Wechselwilligen eine Chance.

Gute medizinische Versorgung zu günstigen Konditionen - für junge Menschen, die gut verdienen oder selbstständig ihr Einkommen erwirtschaften, ist die private Krankenversicherung (PKV) durchaus attraktiv. Mit den Lebensjahren steigen die Beiträge und für manchen Versicherten, der keine gute Rente bezieht, kann die Krankenversicherung zur Armutsfalle werden.

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Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind altersunabhängig und werden nach dem Einkommen des Versicherten berechnet. Insofern ist es nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber vor dem Wechsel zwischen den beiden Systemen hohe Hürden gesetzt hat. Wegen der Corona-Beschränkungen müssen viele Menschen Einkommenseinbußen hinnehmen oder haben sogar ihren Arbeitsplatz verloren. Möglicherweise können Sie diese Situation jetzt für einen Wechsel zur GKV ausnutzen.

Ein Überblick über die aktuelle Situation:

  • Falls Sie selbstständiger Unternehmer und jünger als 55 Jahre sind und wegen fehlender Aufträge einen Vollzeit-Job annehmen, in dem Sie mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, müssen Sie länger als 3 Monate (zum Beispiel Monate plus ein Tag) angestellt sein, um in die GKV zu wechseln. Später können Sie als Selbstständiger freiwillig Versicherter in der GKV sein.      
  • Der Verdienstausfall wegen Kurzarbeit wird von den GKV nicht als Grund zum Wechsel akzeptiert. Der bisherige Versichertenstatus bleibt auch dann erhalten, wenn der Verdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (62.550 Euro) fällt.
  • Privat versicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, sind automatisch wieder gesetzlich krankenversichert. Diese Option gilt auch für Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind.

Soloselbstständige, die wegen Corona weniger als 455 Euro verdienen

Viele Soloselbstständige leiden besonders unter der Corona-Krise, weil die Basis für ihr Geschäftsmodell über Nacht nicht mehr funktionierte. Falls Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und Sie selbst weniger als 455 Euro im Monat verdienen, können Sie in die Familienversicherung der GKV aufgenommen werden. Für diese kostenlose Familienversicherung spielt das Alter keine Rolle.

Möglicherweise können Sie diese Situation jetzt für einen Wechsel zur GKV ausnutzen."

Reduzierung der Arbeitszeit

Falls Sie beispielsweise wegen der Kinderbetreuung Ihre Arbeitszeit reduziert haben und Ihr Gehalt dadurch unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, können Sie ebenfalls wechseln, wenn diese Reduzierung länger als drei Monate andauert. Sicherheitshalber sollten Sie vor der Arbeitsvertragsänderung eine GKV kontaktieren.

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