Das deutsche Bankensystem ist traditionell breit aufgestellt

Überblick über die Strukturen Das Bankensystem in Deutschland

Das deutsche Bankensystem ist traditionell breit aufgestellt. Als Dienstleister für die meisten Bankkunden spielen die sogenannten Universalbanken eine zentrale Rolle. Bei den Universalbanken wird zwischen drei Banktypen unterschieden.

Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Privatbank? Wer in Deutschland einen zuverlässigen Partner für Bankdienstleistungen sucht, kann unter einer Vielzahl von Anbietern wählen. Banken, die im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen, öffentlichen Institutionen oder anderen Banken Bankgeschäfte anbieten, werden als Geschäftsbanken bezeichnet. Bei den Geschäftsbanken wird zwischen Universal- und Spezialbanken unterschieden. Die Deutsche Bundesbank hat übergeordnete Aufgaben und ist für die Kontrolle der Geschäftsbanken zuständig.

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Universalbanken

Die Mehrzahl der Banken in Deutschland sind Universalbanken. Sie werden so bezeichnet, weil sie ein breites Spektrum von Bankdienstleistungen anbieten.

Typische Aufgaben aller Universalbanken:

  • Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
  • Verwaltung von Kapital- und Sparanlagen
  • Beratung in Finanzangelegenheiten
  • Vergabe von Krediten
  • Verwahrung von Vermögenswerten
  • Übernahme von Bürgschaften und Garantien

Drei Säulen des Banksystems

Die Universalbanken werden in drei Typen unterteilt. Es wird zwischen öffentlich-rechtlichen Banken, Genossenschaftsbanken und Privatbanken unterschieden. Diese Dreiteilung hat in Deutschland eine lange Tradition. Zwischen den drei Banktypen gibt es charakteristische Unterschiede.

1. Öffentlich-rechtliche Banken

Zu den öffentlich-rechtlichen Banken zählen unter anderem Sparkassen und Landesbanken. Träger sind in der Regel Gemeinden, Bundesländer oder der Bund (zum Beispiel KfW). Mit mehr als 14.000 Filialen spielen Sparkassen als Bankdienstleister und Förderer der regionalen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Die Mehrzahl der mehr als 400 deutschen Sparkassen hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag.

2. Genossenschaftsbanken

Die Geschichte der Genossenschaftsbanken, die ursprünglich von Händlern und Handwerkern als Selbsthilfevereine gegründet wurden, reicht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Kunden, die sich mit Einlagen an der Finanzierung der Genossenschaftsbanken beteiligen, haben Mitbestimmungsrechte. Sparda-Bank, Volks- und Raiffeisenbanken sind bekannte Vertreter dieses Bankentyps.

Die Mehrzahl der Banken in Deutschland sind Universalbanken."

3. Privatbanken

Kreditinstitute, die sich im privaten Besitz befinden, werden als Privatbanken bezeichnet. Eine der ältesten privaten Banken ist die Berenberg-Bank, die 1590 gegründet wurde. Zu diesem Bankentyp gehören auch Hausbanken (z. B. VW Bank), private Bausparkassen oder die Pax-Bank.

Spezialbanken

Im Unterschied zu Universalbanken, die Privatpersonen, Firmen und Institutionen mit unterschiedlichen Trägern ein breites Spektrum an Bankdienstleistungen anbieten, haben sich Spezialbanken auf bestimmte Geschäftsbereiche (Kredite, Depositgeschäfte) oder Kunden ( z.B. Bank für Sozialwirtschaft) spezialisiert.

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