Seit 1992 gibt es im privaten Bankgewerbe den sogenannten Banken-Ombudsmann

Schlichtungseinrichtung Der Banken-Ombudsmann

Seit 1992 gibt es im privaten Bankgewerbe den sogenannten Banken-Ombudsmann. Die Beschwerdestelle versucht, in Streitigkeiten zwischen Bankkunden und Kreditinstituten zu vermitteln und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In vielen Fällen gelingt das.

Auch im vergangenen Jahr hatten die Ombudsleute der Schlichtungsstelle viel zu tun. 5325 neue Fälle sind insgesamt  eingegangen und warten auf Bearbeitung. Allerdings ist die Zahl der Streitfälle deutlich rückläufig. Sie sank um 272 oder fast fünf Prozent - ein Trend, der seit 2014 durchgängig zu beobachten ist.

Gebühren und fehlerhafte Beratung im Fokus 

Eigentlich ist die Bezeichnung "Ombudsmann" irreführend. Denn weder handelt es sich um eine einzelne Person - bei der Ombudsstelle sind sechs ehemalige Richter tätig -, noch sind die Schlichter durchwegs männlich. Auch zwei Ombudsfrauen arbeiten dort. Der Begriff steht denn auch mehr für das Verfahren an sich. Es ist keineswegs eine "Spezialität" der privaten Banken. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken besitzen vergleichbare Einrichtungen - mit etwas anderen Bezeichnungen. 

Die meisten Streitfälle betrafen im vergangenen Jahr den Zahlungsverkehr (1806 Fälle) und das Wertpapiergeschäft (1799 Fälle). Bei Zahlungsverkehrs-Streitigkeiten ging es meist um Gebühren. Das verwundert nicht, seit die Institute kräftig an der Gebührenschraube drehen, um wegbrechende Erträge im zinsabhängigen Geschäft auszugleichen. Im Wertpapierbereich stand tatsächliche oder vermeintliche fehlerhafte Beratung im Fokus - ein Dauerbrenner. 

Deutlich rückläufig waren dagegen die Beschwerden im Kreditgeschäft. Hier gab es 1451 Schlichtungsanträge. Dies mag damit zusammenhängen, dass bei den in der Vergangenheit besonders strittigen Kreditbearbeitungsgebühren inzwischen eindeutige höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen. Das Beispiel zeigt auch, das rückläufige Beschwerden nicht unbedingt ein Ausdruck von mehr Kundenzufriedenheit sein müssen, sondern eher auf mehr Rechtssicherheit und -klarheit zurückzuführen sind. 

Die Beschwerdestelle versucht, in Streitigkeiten zwischen Bankkunden und Kreditinstituten zu vermitteln."

Meist erhielten die Kunden Recht

Nicht jede Beschwerde, die beim Ombudsmann eingeht, wird auch angenommen. Nur etwa 78 Prozent der Schlichtungsanträge (absolut: 4163) erfüllten im vergangenen Jahr die Beschwerde-Voraussetzungen. Davon konnten gut 2400 (ca. 58 Prozent) noch 2017 abgearbeitet werden. 

In deutlich mehr als der Hälfte der Fälle gab der Ombudsmann dem Kunden ganz oder teilweise recht. 924mal lag das Recht auf Seiten der Bank. In 171 Fällen konnte der Ombudsmann einen Vergleich erzielen. 

Dies zeigt, dass der Gang zum Ombudsmann für Kunden durchaus ein erfolgversprechender Weg ist. Teure Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht lassen sich so vermeiden.

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