Flexirentengesetz bietet mehr Möglichkeiten Der flexible Renteneinstieg
Viele Arbeitnehmer würden gerne so früh wie möglich in den Ruhestand gehen. Mancher wünscht sich aber auch einen gleitenden Übergang in die Altersrente oder kann sich sogar vorstellen, länger als bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu arbeiten. Die steigt schrittweise auf 67 an und liegt derzeit bei 65 Jahren und sechs Monaten. Das sogenannte Flexirentengesetz macht einen flexiblen Renteneinstieg möglich.
Die Flexirente ist fast noch brandneu. Sie wurde 2016 vom Bundestag beschlossen und ist noch ein Projekt der "alten GroKo". "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben", so lautet der komplizierte Namen des Regelungswerks. Die Bestimmungen sind teils Anfang 2017, teils zur Mitte letzten Jahres in Kraft getreten, können also erst seit einigen Monaten genutzt werden.
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Selbstbestimmter Eintritt in den Ruhestand
Worum geht es bei dem Flexirentengesetz? Grundsätzlich verfolgt das Gesetz das Ziel, Arbeitnehmern einen selbstbestimmten Eintritt in den Ruhestand leichter zu machen. Die starre Regelaltersgrenze verliert an Bedeutung. Insbesondere sollen Anreize geschaffen werden, länger als gesetzlich vorgesehen zu arbeiten. Der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftemangel waren dabei mitbeeinflussend.
Wer früher vorzeitig in den Ruhestand ging, durfte nur in engem Rahmen hinzuverdienen, um nicht drastische Rentenkürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Der Zuverdienst war nur dann rentenunschädlich, wenn er nicht höher als 450 Euro im Monat plus zweimal 450 Euro im Jahr lag. Wurde diese Grenze überschritten, führte das zu Zahlung einer Teilrente, die zwei Drittel, die Hälfte oder nur ein Drittel der Rente ohne "Grenzüberschreitung" ausmachte. Im Extremfall konnte der Rentenanspruch sogar ganz entfallen. Wie hoch die Kürzung auf die Teilrente ausfiel, hing vom individuell berechneten Hinzuverdienst ab. Selbst minimale Überschreitungen der Hinzuverdienstgrenze konnten bei dieser Regel zu massiven Kürzungen führen.
Stufenlose Regelung des Hinzuverdiensts
Das Flexirentengesetz hat die starre Regelung, die nennenswerte Zuverdienste völlig unrentabel machte, aufgeweicht. Jetzt gilt eine neue Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, in welchem unterjährigen Zeitraum der Hinzuverdienst erfolgt. Die Betrachtung auf Monatsbasis wurde aufgegeben.
Das Flexirentengesetz hat die starre Regelung, die nennenswerte Zuverdienste völlig unrentabel machte, aufgeweicht."
Wird die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro überschritten, wird die Rente um 40 Prozent des darüber liegenden Betrags gekürzt. Durch diese Regelung wird die Teilrente sozusagen stufenlos. Jeder über die Grenze hinaus verdiente Euro führt unter dem Strich auch tatsächlich zu einem Mehr an Einkünften. Das war bei der alten Stufen-Regelung nicht so.
Was das Flexirentengesetz sonst noch bietet
Neben der "stufenlosen Teilrente" hat das Flexirentengesetz noch weitere Verbesserungen gebracht:
- Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, müssen Abschläge bei der Rente hinnehmen. Dies lässt sich mit Ausgleichszahlungen in die Rentenversicherung vermeiden. Früher waren solche "Zuzahlungen" erst ab 55 möglich, das Flexirentengesetz hat die Altersgrenze auf 50 abgesenkt;
- Arbeitete ein Arbeitnehmer früher über die Regelaltersgrenze hinaus, entfielen die Rentenbeiträge bei dem erzielten Einkommen. Der Rentenanspruch blieb dadurch unverändert. Jetzt haben Arbeitnehmer ein Wahlrecht, ob sie versicherungsfrei bleiben oder weiter Rentenbeiträge zahlen und damit ihre Rentenansprüche zusätzlich erhöhen. Unbeschadet dessen erhalten Arbeitnehmer weiterhin für jeden Monat, den sie länger als nötig arbeiten, einen 0,5 Prozent-Zuschlag bei der Rente.
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