Mit 65 in Rente gehen - über viele Jahre hinweg war das eine feste Zahl

Informationen zum flexibleren Renteneinstieg Die Flexirente

Die Flexirente wurde eingeführt, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand variabler zu gestalten. Gleichzeitig bieten die neuen gesetzlichen Regelungen einen Anreiz, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten.

Mit 65 in Rente gehen - über viele Jahre hinweg war das eine feste Zahl, die in der Planung der Erwerbstätigkeit eine wichtige Rolle spielte. Doch die Praxis sieht oft anders aus. Manche müssen aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Beruf ausscheiden, andere würden gern länger arbeiten. Doch bisher standen einem solchen Wunsch erhebliche bürokratische Hürden entgegen. Durch das Flexirentengesetz, das 2017 schrittweise in Kraft gesetzt wurde, ist der fließende Übergang in den Ruhestand leichter geworden. Die wichtigsten Veränderungen werden im Folgenden etwas näher erläutert.

Vorteile der Flexirente:

  • Für Arbeitnehmer ist es attraktiver geworden, später in Rente zu gehen.
  • Hinzuverdienst bei vorgezogenem Rentenbeginn kann flexibler gestaltet werden.
  • Arbeitgeber profitieren länger von den Erfahrungen bewährter Mitarbeiter.

Ausgleich von Abschlägen bei vorgezogenem Rentenbeginn

Falls Sie bereits 35 Versicherungsjahre nachweisen, können Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Im Gegenzug müssen Sie Abschläge von Ihrer Rente hinnehmen, die lebenslang gelten. Um die Haushaltskasse etwas aufzubessern, übt mancher Rentner einen Nebenjob aus. Bisher galten bei vorgezogenem Rentenbeginn sehr starre Hinzuverdienstgrenzen. Seit Juli 2017 dürfen die betroffenen Rentner jährlich bis zu 6.300 Euro Brutto verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. In welchem Zeitraum Sie diesen Verdienst erzielen, spielt seit der Einführung des Flexirentengesetzes keine Rolle mehr.

Zur Zeit liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und sechs Monaten." 

Arbeiten nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze wird für nach 1946 geborene Versicherte schrittweise vom 65. aufs 67. Lebensjahr angehoben. Wer also in 2017 65 geworden ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und sechs Monaten. Alle Jahrgänge ab 1964 erreichen diese erst mit 67 Jahren. Wenn Sie ab diesem Zeitpunkt Rente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Ihr Arbeitgeber muss für Ihren Verdienst Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Sie selbst sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr versicherungspflichtig. 

Die Arbeitgeberbeiträge wirken sich jedoch nicht rentensteigernd für Sie aus - es sei denn, Sie zahlen ebenfalls Beiträge. Dann beziehen Sie ab der Rentenanpassung im kommenden Jahr eine etwas höhere Rente. Alternativ können Sie Ihre Regelaltersgrenze freiwillig hinausschieben und in Ihrem bisherigen Job weiterarbeiten. 

Dann erhöht sich Ihre zukünftige Rente mit jedem Monat, den Sie länger arbeiten, um 0,5 %. Pro Jahr 6 % mehr Rente, das kann ein attraktiver Anreiz sein.

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