Auch Mittelständler Eine Stiftung gründen
Die große Mehrzahl der kleinen und mittleren Unternehmen befindet sich in Familienhand. Hier stellt sich früher oder später die Frage der Unternehmensnachfolge. Wenn kein Nachfolger aus dem Familienkreis den Stab übernehmen will, sind andere Lösungen gefragt. Eine Option ist die Gründung einer Stiftung.
Vom Stiftungsinstrument wird in Deutschland gerne Gebrauch gemacht. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gab es Ende 2023 fast 26.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Nur ein Teil der Stiftungen ist rein altruistisch ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen sind vor allem Familienstiftungen von Bedeutung. Diese Stiftungen fungieren vielfach als Unternehmensträger.
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Notwendiges Mindestkapital und steuerliche Auswirkungen
Eine Familienstiftung soll in erster Linie dem Wohle der Familie des Stifters dienen. Sie verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck und ist in der Regel nicht gemeinnützig. Bei Nachfolgeregelungen geht es neben der Versorgung der Familie oft darum, den Unternehmensbestand zu sichern und die Fortführung zu gewährleisten. Die Stiftungsgründung ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden und sollte daher von langer Hand vorbereitet werden. Wichtig ist ein ausreichendes Stiftungsvermögen, sonst lohnt sich die Gründung nicht. Als Orientierungswert gilt ein Mindestkapital von einer Mio. Euro. Wird das Unternehmen in das Stiftungsvermögen eingebracht, ist dieser Betrag bereits vielfach erreicht.
Damit die Stiftung ihren Zweck erreicht, bedarf es nicht nur der Formulierung klarer Stiftungsziele im Einklang mit den jeweiligen Unternehmenszielen, sondern auch eines professionellen Stiftungsmanagements."
Die Stiftungsgründung hat auch steuerliche Auswirkungen. Für die ins Stiftungsvermögen übertragenen Werte fällt Schenkungsteuer an. Die Besteuerung orientiert sich dabei meist am Verwandtschaftsverhältnis zwischen Stifter und begünstigten Familienmitgliedern. Eine Besonderheit der Stiftungsbesteuerung ist die sogenannte Erbersatzsteuer. Sie soll die Umgehung der Erbschaftsteuer verhindern. Zu diesem Zweck werden Familienstiftungen alle 30 Jahre mit Erbersatzsteuer belastet. Diese funktioniert wie die Erbschaftsteuer - allerdings auf Basis eines fiktiven Erbfalls mit zwei erbberechtigten Kindern.
Klare Ziele, professionelles Management und solide Vertrauensbasis
Damit die Stiftung ihren Zweck erreicht, bedarf es nicht nur der Formulierung klarer Stiftungsziele im Einklang mit den jeweiligen Unternehmenszielen, sondern auch eines professionellen Stiftungsmanagements. Deshalb sollten nur ausgewiesene Experten in den Stiftungsvorstand berufen werden. Ein enges Vertrauensverhältnis zum Stifter ist dabei unerlässlich, denn dieser muss den Vorstand eigenständig agieren lassen. Nimmt der Stifter Einfluss auf das Stiftungshandeln, hat dies u.U. unangenehme steuerliche Konsequenzen. Stiftungsgewinne können dann ggf. seinem Einkommen zugeordnet werden und müssen dort versteuert werden.
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