Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Verfassungsgerichtsurteil EZB-Anleihekäufe sind Mandatsüberschreitungen

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat trotz der dominierenden Corona-Nachrichtenlage für Aufsehen gesorgt. Die Karlsruher Richter erklärten die Praxis der EZB-Anleihekäufe für teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der deutschen Politik gaben sie auf, die EZB-Maßnahmen künftig stärker kritisch zu prüfen.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat die Euro-Notenbank bisher keine ausreichende Begründung für den Umfang ihrer Anleiheaufkäufe vorgelegt. Wenn der EZB-Rat dies nicht binnen drei Monaten nachhole und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen belege, sei der Bundesbank untersagt, weiter an den Anleihekäufen mitzuwirken.

Was zählt mehr - EuGH oder Karlsruhe?

Da die Bundesbank zu den wichtigsten Akteuren im Europäischen System der Zentralbanken gehört, wäre dies gravierend. Der Euro gab denn auch nach Bekanntgabe des Urteils prompt nach. Noch in anderer Hinsicht ist das Urteil bemerkenswert. Deutschlands Verfassungsrichter erklären nämlich gleichzeitig ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2018 für nicht bindend. Die EuGH-Richter hatten damals die Anleihekäufe nicht beanstandet.

Über den konkreten Verfahrensgegenstand hinaus stellt sich damit die Frage über das Verhältnis zwischen europäischer und nationaler Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht: der EuGH ist nicht per se die höhere Instanz, an deren Urteilen sich die nationalen Gerichte stets orientieren müssen.

Unabhängigkeit ist kein Freibrief

Kurzfristig wird das Urteil an den Anleihekäufen wenig ändern. Es berührt auch nicht  die beschlossenen zusätzlichen EZB-Kaufaktivitäten im Rahmen der Corona-Krise. Das stellten die Karlsruher Richter ausdrücklich fest. Dennoch werden der ultralockeren Geldpolitik der EZB mittel- bis langfristig mehr Zügel angelegt. Die Euro-Notenbank wird verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen darzulegen, wenn sie auf die weitere Gefolgschaft der Bundesbank Wert legt. Und die deutsche Politik wird stärker in die Pflicht genommen, diese Darlegungen zu bewerten und Verhältnismäßigkeit einzufordern.

Der EuGH ist nicht per se die höhere Instanz, an deren Urteilen sich die nationalen Gerichte stets orientieren müssen."

Man könnte es auch anders formulieren: die Unabhängigkeit der EZB ist kein Freibrief für geldpolitisches Handeln nach Gutdünken und ohne Rechtfertigungszwang. Die relativ lapidaren Kommentare aus Brüssel - der EuGH sieht es anders - und Frankfurt - EZB wird weiter alles Nötige für den Euro tun - wischen den Richterspruch vorerst zur Seite. Das ist vielleicht Hochmut vor dem Fall. Das Urteil könnte mittel- und langfristig nicht nur die Geldpolitik der EZB beeinflussen, sondern auch darüber hinaus erhebliche Auswirkungen auf das europäische Gefüge haben.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.