Steuerabbuchungen vermeiden Freistellungsauftrag stellen
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie im Rahmen des Sparer-Freibetrages Kapitalerträge von der Besteuerung freistellen. Haben Sie Konten bei verschiedenen Banken, sollten Sie Ihren Sparer-Freibetrag aufteilen.
Laut deutschem Einkommensteuergesetz sind Kapitalerträge steuerpflichtig. Die Banken und Finanzdienstleister führen 25 % der erzielten Einkünfte (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) als Abschlagsteuer an das zuständige Finanzamt ab. Solche Abbuchungen können Sie in gewissem Maße vermeiden, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Auf diese Weise ist es möglich, den Sparer-Freibetrag - das ist der Betrag, der pro Person jährlich steuerfrei gestellt ist - sofort auszunutzen. Ehepartner, die zusammen zur Steuer veranlagt werden, können jährlich 1.602 Euro Kapitaleinkünfte steuerfrei kassieren.
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Welche Einkünfte sind von der Abgeltungsteuer betroffen?
Zu den Kapitaleinkünften, von denen Abgeltungsteuern abgeführt werden, zählen unter anderem Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Veräußerungsgeschäften und Versicherungsverträgen. Haben Sie mehrere Konten bei verschiedenen Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen, können Sie den freizustellenden Betrag aufteilen und bei jedem Institut einen Freistellungsauftrag einreichen. Achten Sie jedoch penibel darauf, dass die freigestellte Summe den Betrag von 801 beziehungsweise 1.602 Euro nicht übersteigt! Die Freistellungsaufträge werden vom Bundeszentralamt für Steuern kontrolliert.
Diese Angaben sind erforderlich:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Antragstellers;
- bei gemeinsamem Freistellungsauftrag zusätzlich die persönlichen Daten des Ehepartners;
- Steuer-ID (fehlt diese, ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abzuführen);
- Adresse der Institution, die Sie mit der Freistellung beauftragen;
- Zeitraum, in dem der Freistellungsauftrag gültig sein soll;
- Unterschriften der Ehepartner, gegebenenfalls Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.
Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Verteilung Ihres Sparer-Freibetrages optimal ist."
Das müssen Sie beachten
Ein Freistellungsauftrag gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Verteilung Ihres Sparer-Freibetrages optimal ist und reichen Sie gegebenenfalls zum Jahresbeginn einen neuen Freistellungsauftrag ein. Ändert sich Ihr Familienstand durch Scheidung oder Tod des Ehepartners, müssen Sie Ihre Freistellungsaufträge dementsprechend anpassen. Kündigen Sie ein Konto, muss der Freistellungsauftrag ebenfalls gekündigt werden.
Falls Sie für Ihre minderjährigen Kinder Konten eingerichtet haben, sollten Sie auch für diese Kapitalerträge Freistellungsaufträge erteilen. Der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro gilt ebenfalls für Kinder. Denken Sie also daran, den Antrag im Namen Ihres Kindes zu stellen. Der Antrag muss von den gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) unterschrieben sein.
Wertvoll gestalten. Nachhaltig handeln.