Dank einer Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, die Gründung einer GmbH online anzumelden

Vereinfachung GmbH-Gründung ohne Gang zum Notar

Um eine GmbH zu gründen, ist der Gang zum Notar nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Gründerinnen und Gründer, die die Anmeldung online erledigen, sparen wertvolle Zeit.

Der Weg zur Gründung einer GmbH ist mit einigen bürokratischen Hürden gespickt. Doch dank einer Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, die Gründung einer GmbH online anzumelden und sich den Gang zum Notar zu ersparen. Andere Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften können ebenfalls via Internet zur Eintragung in das Handels- oder Genossenschaftsregister angemeldet werden. Diese Erleichterung wurde möglich, weil der Bundestag noch kurz vor der Sommerpause das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und nationale Ergänzungsvorschriften verabschiedete.

Was Gründer wissen sollten:

  • Das Gesetz trat am 1.8.2022 bundesweit in Kraft.
  • Gründungen und Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister müssen auch weiterhin notariell beurkundet werden. Neu ab August 2022 ist die Möglichkeit der Online-Anmeldung.
  • Wer den direkten Kontakt bevorzugt, kann auch weiterhin persönlich beim Notar beziehungsweise der Notarin erscheinen.
  • Die Beratung und Beurkundung durch den Notar erfolgt mit Hilfe eines gesicherten Videokommunikationsverfahrens, das von der Bundesnotarkammer bereitgestellt wird.
  • Der Identitätsnachweis der Gründer und Gesellschafter und die zu leistenden Unterschriften erfolgen auf elektronischem Wege. - Wollen Sie die neuen Möglichkeiten nutzen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit eID-Funktion. Während der Videokonferenz gleicht der Notar die Daten zum Nachweis der Identität ab.

Gesetz gilt nicht nur für GmbH-Gründung

Im Zusammenhang mit der DiRUG-Einführung ist häufig von der neuartigen Online-GmbH-Gründung die Rede. Das neue Gesetz gilt aber auch für andere Rechtsformen. Das heißt, in Zukunft brauchen Sie ebenfalls nicht mehr persönlich zum Notar kommen, wenn Sie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gründen wollen. Auch für die Anmeldung zur Eintragung von Einzelkaufleuten und  Zweigniederlassungen in das Handelsregister oder von Genossenschaften in das Genossenschaftsregister kann in Zukunft auf den Gang ins Büro des Notars verzichtet werden.

Auch für die Anmeldung zur Eintragung von Einzelkaufleuten kann in Zukunft auf den Gang ins Büro des Notars verzichtet werden."

Besonders werden das diejenigen zu schätzen wissen, die sich auf diese Weise eine Anreise aus dem Ausland oder von weit entfernten Orten ersparen können. Planen Sie Veränderungen bei der Höhe des Stammkapitals oder sollen Gesellschafterbeschlüsse verändert werden, profitieren Sie ebenfalls vom Online-Verfahren.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollen beispielsweise Gesellschafteranteile oder Grundstücke übertragen werden, müssen die Beteiligten persönlich zum Notartermin erscheinen.

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