Banken sind verpflichtet, ihren Kunden Jahressteuerbescheinigungen auszustellen

BaFin mahnt Banken müssen Steuerbescheinigungen schneller ausstellen

Banken sind verpflichtet, ihren Kunden Jahressteuerbescheinigungen auszustellen, in denen die steuerpflichtigen Kapitalerträge aufgelistet sind. Leider lassen sich einige Institute ziemlich viel Zeit damit, dieser Verpflichtung nachzukommen. Jetzt interveniert die BaFin.

Falls Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich an die Abgabefrist halten. Ansonsten kann es ziemlich teuer werden, denn das Finanzamt ist berechtigt, Ihnen Verspätungszuschläge aufzuerlegen. Doch nicht immer sind die Steuerpflichtigen schuld. Wer Kapitalerträge und einbehaltene Steuern geltend machen will, braucht dazu die Jahressteuerbescheinigung, die von den konto- und depotführenden Banken ausgestellt wird. Die Mehrzahl der Institute stellt ihren Kunden diese Bescheinigung bis zum Ende des ersten Quartals zu. Einige Bankkunden klagen jedoch darüber, dass ihnen die Steuerbescheinigungen sehr spät zugestellt werden.

Jetzt greift die BaFin ein:

  • Auf der Homepage der BaFin weist die Behörde darauf hin, dass Banken, Finanzdienstleister und Institute, die Wertpapiere von Kunden verwahren, die Bescheinigungen, in denen auch die einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuern aufgelistet sind, spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgestellt werden müssen.
  • Damit soll privaten Anlegern und Sparern, die ihre Einkommensteuererklärung ohne Mitwirkung eines Steuerberaters erstellen, die Möglichkeit gegeben werden, ihren eigenen Abgabeverpflichtungen pünktlich nachzukommen.

Was private Anleger wissen müssen

Kapitalerträge gehören in Deutschland zu den steuerpflichtigen Einkommensarten. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen von Tagesgeld- oder Festgeldkonten, Dividenden oder Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder Fondsanteilen. Ein Teil dieser Einkünfte ist steuerfrei. Zur Zeit gibt es einen Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro (für Ehepaare 2.000 Euro). Wollen Sie vermeiden, dass Ihre Bank oder Ihr Finanzdienstleister von Ihren erzielten Kapitalerträgen die Abgeltungssteuer einbehält und an das zuständige Finanzamt abführt, müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Sind Sie bei mehreren Instituten Kunde, können Sie die 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro aufteilen.

Wer Kapitalerträge und einbehaltene Steuern geltend machen will, braucht dazu die Jahressteuerbescheinigung, die von den konto- und depotführenden Banken ausgestellt wird."

Warum brauchen Anleger und Sparer die Jahressteuerbescheinigung?

Haben Sie es versäumt, einen Freistellungsauftrag einzureichen, können Sie die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer im Zuge der Einkommensteuererklärung erstattet bekommen. Dazu füllen Sie die Anlage KAP aus.

Die erforderlichen Daten finden Sie in der Jahressteuerbescheinigung.

Falls Ihr persönlicher Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt, sollten Sie ebenfalls eine Erklärung abgeben, wenn Ihre Bank Steuern einbehalten und abgeführt hat.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.