Digitalisierung auch in der Verwaltung GmbH online gründen
In naher Zukunft soll es in Deutschland möglich sein, GmbHs online zu gründen. Zu einer wesentlichen Beschleunigung der rechtlichen Prozesse wird das jedoch voraussichtlich nicht führen.
Was zum Beispiel in Litauen innerhalb von Minuten erledigt sein kann, fordert Firmengründern in Deutschland noch immer viel Nervenstärke und Ausdauer ab. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie der EU) umgesetzt wird. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes können auch deutsche Firmengründer eine GmbH online gründen. Außerdem sollen mit den neuen gesetzlichen Regelungen grenzüberschreitende Gründungen erleichtert werden.
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Was potentielle Firmengründer wissen sollten
Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verwaltungs- und Zeitaufwand bei der Gründung einer GmbH zu reduzieren, ohne die bisherige Rechtssicherheit zu gefährden. Um Fehleintragungen beim Handelsregister zu vermeiden, erfolgt auch weiterhin eine doppelte Prüfung durch Notar und Registergericht. Bei Verwendung von Musterdokumenten soll eine GmbH-Gründung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einreichen der Anmeldung und Einzahlung des Stammkapitals möglich sein, andernfalls sollen es zehn Arbeitstage sein. Die Online-Gründung von Aktiengesellschaften ist im deutschen Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Gemäß DiRUG wäre das möglich. Das Gesetz soll am 1. August 2022 in Kraft treten.
Die Kosten des Verfahrens
- Gesetzlich festgelegte Gebühren für Beglaubigung und Beurkundung
- Zusätzlich 25 Euro für die Gründungsurkunde
- 8 Euro für das Beglaubigen der Handelsregistereintragung
Ohne Notar geht es auch bei einer Online-Gründung nicht
Kritiker des Gesetzesentwurfes befürchten, dass die Reduzierung des Verwaltungs- und Zeitaufwandes bei der Gründung einer GmbH im Vergleich zu anderen Staaten viel zu gering sein wird. Die Notare werden auch bei der Online-Anmeldung weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Um die Überprüfung der Identität zuverlässig zu gewährleisten, ließ die Bundesnotarkammer ein Kommunikationssystem entwickeln, welches das Erstellen beweissicherer öffentlicher Urkunden ermöglicht.
Bei Verwendung von Musterdokumenten soll eine GmbH-Gründung innerhalb von fünf Arbeitstagen möglich sein."
Für die Online-Gründung einer GmbH brauchen Firmengründer einen Personalausweis, bei dem die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist, eine Internetverbindung und einen Computer mit Kamera und Mikrofon. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen die Gründer nicht mehr persönlich im Büro des Notars erscheinen.
Statt dessen kann es einen gemeinsamen Termin per Videokonferenz geben, bei dem der Notar den Text der Gründungsurkunde verliest. Anschließend wird eine elektronische Niederschrift verfasst, die von den Beteiligten elektronisch signiert wird.
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