Finanzbehörden erhalten immer mehr Einsichtsmöglichkeiten Härtere Sanktionen für potentielle Steuersünder
Der Kampf gegen Steuersünder ist ein Feld, bei dem sich Finanzpolitiker breiter öffentlicher Zustimmung erfreuen können. Spätestens seit der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" hat der Ruf nach noch schärferem Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung hierzulande wieder Konjunktur.
In diesen Kontext passt die Jahrestagung der Länderfinanzminister im brandenburgischen Neuruppin. Maßnahmen gegen Steuersünder sind - wie stets - ein wichtiger Gesprächsgegenstand des Treffens. Stand bei vergangenen Tagungen noch ein strengerer Rahmen für die steuerbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen auf der Agenda, tritt dieses Thema inzwischen eher in den Hintergrund. Denn es geht um mehr - Selbstanzeigen sollen sich künftig erübrigen, weil der Zugang zu Steueroasen und -schlupflöchern konsequent verstopft werden sollen.
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Bund und Land - Hand in Hand
In einem Bericht der Steuerexperten der Länderfinanzministerien für das Bundesfinanzministerium werden dem Vernehmen nach insgesamt 14 Gesetzesverschärfungen vorgeschlagen, mit denen potentiellen Steuersündern das Leben so schwer wie möglich gemacht wird. Die Vorschläge bauen auf einem Maßnahmenkatalog von Wolfgang Schäuble auf, den er in Reaktion auf die Panama Papers Ende April vorgelegt hatte. Bund und Land - Hand in Hand beim Kampf gegen Steuersünder: das ist das Signal, das von der Neuruppiner Tagung ausgehen soll.
Vorschläge gegen Steuersünder - ein Überblick
Das Maßnahmenpaket ist vielschichtig und setzt an unterschiedlichen Stellen an. Insgesamt geht es um mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen und Finanztransaktionen in Steueroasen sowie um härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Konkret ist Folgendes vorgesehen:
- während Steuerpflichtige bisher nur offenlegen müssen, wenn sie Eigentümer oder Beteiligte einer Briefkastenfirma sind, sind jetzt auch Geschäftsbeziehungen zu solchen "Domizilgesellschaften" mitzuteilen;
- ebenfalls soll eine generelle Mitteilungspflicht bei der Nutzung von Steuergestaltungsmodellen eingeführt werden;
- die Banken sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Nach den Vorschlägen müssen sie künftig für Kunden vermittelte oder realisierte Beteiligungen an Briefkastenfirmen anzeigen. Kontodaten von Kunden sind außerdem länger als bislang aufzubewahren;
- Banken betrifft auch die Aufweichung des sogenannten "steuerlichen Bankgeheimnisses". Wenn Betriebsprüfer des Finanzamtes bei der Bankprüfung auf verdächtige Finanztransaktionen und Briefkastenfirmen außerhalb ihres eigentlichen Prüfungsgegenstandes stoßen, sollen diese Informationen künftig von den Steuerbehörden verwertet werden dürfen. Bis dato war das nicht möglich;
- bei Verstößen gegen Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten drohen empfindlichere Bußgelder;
- Steuerhinterziehung mit Hilfe von Briefkastenfirmen soll hart bestraft werden. Sie gilt nach den Vorschlägen als besonders schwere Form des Steuerbetrugs und wird entsprechend geahndet.
Da sich die Beteiligten in der Zielsetzung und den Grundlagen beim Kampf gegen Steuersünder einig sind, stehen die Chancen gut, dass die Vorschläge sich bald in einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers wiederfinden - vermutlich noch in diesem Jahr.
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