In der "normalen" Gebäudeversicherung sind nur die Elementargefahren Sturm und Hagel sowie Blitzschlag enthalten

Gebäude in besonders gefährdeten Lagen Hochwasserpflichtversicherung kann teuer werden

Nach der jüngsten Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mehren sich Forderungen nach einer Gebäude-Pflichtversicherung für Elementarschäden. Argumentation: nicht bei jedem außergewöhnlichen Naturereignis könne der Staat mit Steuermitteln in die Bresche springen.

Allerdings dürfte ein solcher Versicherungsschutz für manchen Eigentümer ziemlich teuer werden. Denn bei der Prämienkalkulation spielt das jeweilige Risiko eine wichtige Rolle. Gebäude in besonders gefährdeten Lagen würden zwangsläufig hohe Prämien nach sich ziehen.

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Versicherungspflicht - ein (vertretbarer) Grundrechtseingriff?

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft besitzt tatsächlich weniger als die Hälfte der Gebäude hierzulande einen erweiterten Elementarschadenschutz. Dabei gibt es erhebliche regionale Unterschiede. In Bremen ist nicht einmal jedes vierte Gebäude versichert, in Baden-Württemberg sind es 94 Prozent. Hier war der Elementarschadenschutz bis 1993 Pflicht. Rechtliche Bedenken - gravierernder Eingriff in das Grundrecht der Handlungs- und Vertragsfreiheit - führten zur Abschaffung der Versicherungspflicht. Viele Baden-Württemberger behielten dennoch den Versicherungsschutz bei.

In der "normalen" Gebäudeversicherung sind nur die Elementargefahren Sturm und Hagel sowie Blitzschlag enthalten. Wer zusätzliche Naturgefahren versichern möchte, benötigt den sogenannten (erweiterten) Elementarschadenschutz. Er deckt auch Schäden durch Hochwasser, Schneelawinen, Erdrutsch, Erdbeben und weitere "natürliche" Gefahren ab. Dabei können Elementargefahren immer nur pauschal versichert werden. Es ist nicht möglich, sich nur gegen Wasser zu versichern und die anderen Elementarrisiken außen vor zu lassen. Das führt unter Umständen zur Abdeckung von Risiken, die wenig relevant sind. Ein Haus an der Nordsee ist zum Beispiel sehr selten gefährdet, von einer Schneelawine überrollt zu werden.

Das Hochwasserrisiko dürfte zu den häufigsten und wahrscheinlichsten Gefahren gehören."

Hochwasser ist entscheidend

Ob das mit dem Pauschalschutz bei einer Pflichtversicherung anders wäre, sei dahin gestellt. Die Kalkulationsgrundlagen wären jedenfalls andere als bei der heutigen erweiterten Elementarschadenversicherung - allein schon, weil alle Gebäudebesitzer in der Pflicht wären. Das Hochwasserrisiko dürfte dabei zu den häufigsten und wahrscheinlichsten Gefahren gehören. Schon heute sind die Prämien bei der Elementarschadenversicherung maßgeblich durch dieses Risiko geprägt.

Eine Risikostaffelung der Prämien wäre nach Expertenansicht unerlässlich, um Fehlanreize zu vermeiden. Wer in weniger riskanten Lagen baut, sollte auch weniger zahlen müssen. Aus gleichem Grund wird eine ansehnliche Selbstbeteiligung gefordert. Es könne nicht nur darum gehen, individuell eingegangene Risiken gleichmäßig auf alle Schultern zu verteilen. Ob die Versicherungspflicht Realität wird? Vielleicht gibt es nach der Bundestagswahl mehr Klarheit!

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

 

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