Kritiker befürchten, dass es im Bereich der Anlageberatung in Zukunft noch mehr Bürokratie geben wird

EU Kein Provisionsverbot

Das Gesetzgebungsverfahren zur Kleinanlegerstrategie scheint in die finale Phase zu gehen. Die Klarstellung des EU-Parlaments zum Thema Provisionsverbot für Makler wurde mit Erleichterung aufgenommen.

Seit Monaten sorgt ein EU-Gesetzgebungsverfahren bei Finanzdienstleistern und Versicherungsmaklern für Aufregung. Mit der Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy oder RIS) wollen die EU-Politiker Kleinanlegern den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Kritiker befürchten, dass es im Bereich der Anlageberatung in Zukunft noch mehr Bürokratie geben wird. Für besonders viel Nervosität sorgten Äußerungen, die als Provisionsverbot für Versicherungsmakler gedeutet wurden. Jetzt wurde eine Klarstellung veröffentlicht, die darauf hinweist, dass es ein solches Verbot nicht geben wird.  

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Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens Retail Investment Strategy?

  • Nach langwierigen Diskussionen und Auseinandersetzungen fassten die EU-Abgeordneten am 23. April 2024 wichtige Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren Kleinanlegerstrategie.
  • Die Mehrheit der Abgeordneten stimmten für eine Änderung des Gesetztextes, weil sie ein Verbot von Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ablehnen.
  • Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
  • Zuständig für die weiteren Verhandlungen mit der EU-Kommission ist der Econ-Ausschuss für Wirtschaft und Währung.
  • Ob es noch vor der Europa-Wahl eine Entscheidung geben wird, ist fraglich.

In Zukunft kommen auf die Anbieter von Finanzdienstleistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch größere bürokratische Anforderungen zu."

Unsicherheiten bleiben

Nach dem Bekanntwerden der Beschlüsse vom 23.4.2024 atmeten viele auf, die ein Provisionsverbot hart treffen würde. Doch noch ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit leider nicht gesprochen. Gregor Scheller, der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern weist darauf hin, dass laut dem jetzt vorliegenden Entwurf nach einer dreijährigen Evaluierungsphase die Einführung eines Provisionsverbots nochmals überprüft werden soll. Für problematisch hält er es ebenfalls, dass es für reine Ausführungsgeschäfte keine Provisionen mehr geben solle. Schließlich müssten die Anbieter solcher Dienstleistungen Technik und Infrastruktur vorhalten, die erhebliche Kosten verursachen.

Ausweitung der Dokumentaions- und Meldepflichten

Eines scheint heute schon absehbar: In Zukunft kommen auf die Anbieter von Finanzdienstleistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch größere bürokratische Anforderungen zu. Fachleute befürchten, dass Kleinanleger auf diese Weise eher abgeschreckt als ermuntert werden, die Chancen auf höhere Renditen zu nutzen, indem sie ihr Erspartes am Kapitalmarkt investieren. Es bleibt zu hoffen, dass letztendlich die Vernunft siegt und die  EU-Politiker eine Regelung finden, die den Interessen von Anlegern und Beratern gleichermaßen gerecht wird.

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