Studierende müssen in Deutschland kranken- und pflegeversichert sein

Bei wenig Geld trotzdem Versicherungsschutz Krankenversicherung für Studenten

Studierende müssen in Deutschland kranken- und pflegeversichert sein. Ob die Mitgliedschaft in der GKV oder PKV vorteilhafter ist, sollte jeder Studienanfänger sorgfältig prüfen, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Wer in Deutschland an einer Universität oder einer weiterführenden Bildungseinrichtung ein Studium aufnimmt, muss bei der Immatrikulation nachweisen, dass er eine Krankenversicherung besitzt. Zu Beginn des Studiums haben Studierende die Wahl, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Welche Möglichkeit die günstigere für Sie ist, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus Ihrer Eltern, von Ihrem Alter und Ihrem Versicherungsstatus vor dem Studienbeginn ab. Viele junge Menschen erkennen leider erst im Nachhinein, welche Konsequenzen diese Entscheidung haben könnte. Wollen Sie sich unangenehme Überraschungen ersparen, sollten Sie diese Wahl mit Ihren Eltern besprechen oder sich fachmännisch beraten lassen.

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Prüfen Sie gemeinsam, welche Option in Frage kommt und langfristig vorteilhaft ist:

  • Familienversicherung über die GKV der Eltern oder des Ehepartners
  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Studententarif
  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) 

Familienversichert - die einfachste und kostengünstigste Option

Falls Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bis zum Studienbeginn bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Eltern familienversichert waren, sollten Sie diesen Status beibehalten. Sie brauchen lediglich bei Ihrer Krankenkasse anzurufen, um eine Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation anzufordern. Legen Sie der Krankenkasse Studienbescheinigungen vor, bleiben Sie bis zum 25. Geburtstag kostenfrei kranken- und pflegeversichert. Sobald Sie 25 Jahre alt sind, müssen Sie sich selbst versichern. Sind Sie bereits verheiratet und ist Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Partnerin berufstätig und Mitglied einer GKV, können Sie sich ohne Altersbegrenzung familienversichern lassen. Als Familienversicherter oder -versicherte müssen Sie die Einkommensgrenze beachten, die 2017 bei 425 Euro liegt. 

Legen Sie der Krankenkasse Studienbescheinigungen vor, bleiben Sie bis zum 25. Geburtstag kostenfrei kranken- und pflegeversichert."

Mitgliedschaft in der GKV

Haben Sie unmittelbar vor Studienbeginn eine Ausbildung, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, müssen Sie während des Studiums gesetzlich krankenversichert sein (Urteil des BSG, 27. April 2016, Az. B12KR24/14R). Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bekommen Sie als Student einen günstigen Tarif (2017 etwa 90 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung).

Private Krankenversicherung für Studenten

Mit Ausnahme der oben genannten Gruppe kann sich jeder Student privat krankenversichern. Sie haben drei Monate Zeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Option ist für Söhne und Töchter von Beamten verlockend, weil sie bis zum 25. Lebensjahr von den Beihilfen profitieren. Danach müssen Sie jedoch Beiträge zahlen, die höher als in der GKV sind. Finden Sie nach Studienabschluss lange keine Anstellung, wird die Bindung an die PKV zur finanziellen Belastung.

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