PR-Container Nachforderungen des Insolvenzverwalters möglich
Die P&R-Anleger sind ohnehin geplagt, nun könnten weitere Probleme auf sie zukommen: Es drohen nicht nur Zahlungsausfälle, sondern nun auch Rückforderungen bereits geleisteter Zahlungen.
Es kündigt sich weiteres Ungemach an, dabei haben die Investoren der vier P&R-Containergesellschaften schon einiges hinter sich. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte schlägt Alarm, nachdem sie zu den drohenden Rückforderungen von einem Angestellten des Insolvenzverwalters Michael Jaffé informiert wurden. Demnach könnten die Zahlungen von einem Rückforderungsanspruch betroffen sein, die die P&R-Anlagegesellschaft innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren vor dem März 2018 an ihre Anleger ausgeschüttet hatten - also vor Eröffnung der Insolvenz.
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Enorme Rückzahlungsansprüche müssen geprüft werden
Dabei handelt es sich keineswegs um Peanuts: Die Rückforderungen könnten sich auf über eine halbe Milliarde Euro belaufen, denn es fallen auch die Endauszahlungen, die vor dem Insolvenzverfahren geleistet wurden, in diese Kategorie. Wie der Insolvenzverwalter mitteilen ließ, besteht durchaus eine gesetzliche Verpflichtung, diese Rückzahlungsansprüche zu prüfen. Der zur Kanzlei Göddecke gehörende Rechtsanwalt Marc Gericke schätzt das Risiko einer solchen Insolvenzanfechtung jedoch als nicht unumstritten ein. Er geht vielmehr davon aus, dass der Insolvenzverwalter den Anlegern ein Musterverfahren anbieten wird, um den Anspruch auf Rückforderung grundsätzlich zu klären. Ansonsten sähe dieser sich nämlich mit einer Klagewelle von Anlegerseite konfrontiert, wobei der Ausgang mehr als ungewiss ist.
Die Rückforderungen könnten sich auf über eine halbe Milliarde Euro belaufen."
Eine weitere Befürchtung formuliert Gericke darüber hinaus: Die Informationsschreiben des Insolvenzverwalters zu den drohenden Rückforderungen könnten einen zusätzlichen Punkt enthalten.
Demnach sollten Anleger nicht nur zur Anmeldung einer Forderung aufgefordert werden, um im Gegenzug auf Ansprüche gegenüber der P&R-Gesellschaft in der Schweiz zu verzichten. Die ist nämlich weiterhin gewerblich tätig und vermietet die nach wie vor existenten 600.000 Container.
Gleichzeitig sind eine Million Container nicht auffindbar. Insgesamt wurden 1,6 Millionen dieser Container verkauft. Betroffen sind insgesamt 54.000 Anleger, die Schadensumme soll bis zu 3,5 Milliarden Euro betragen. Umso wichtiger ist ein kompetenter Rechtsbeistand, mit dem Anleger sich vor den raffinierten Winkelzügen schützen können.
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