Wie jedes Jahr sind auch diesmal zum Jahreswechsel einige steuerliche Änderungen in Kraft getreten

Und jedes Jahr wieder ... Neues im Steuerrecht 2022

Wie jedes Jahr sind auch diesmal zum Jahreswechsel einige steuerliche Änderungen in Kraft getreten.

Viele Steuerzahler profitieren davon - sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Unternehmen. Trotzdem: für große Steuererleichterungen lässt die Haushaltslage keinen Spielraum. Wir geben im Folgenden einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, die ab dem neuen Jahr 2022 gelten.

Entlastungen für steuerpflichtige natürliche Personen

Der Grundfreibetrag zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums steigt 2022 von bisher 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Damit wird den höheren Lebenshaltungskosten Rechnung getragen. Einem ähnlichen Zweck dient die Anpassung des Einkommensteuertarifs. Er soll die sogenannte "kalte Progression" abfedern und verhindern, dass Löhne und Gehälter stärker besteuert werden, wenn mehr Geld nur die Inflation ausgleicht.

Im Zuge der Pandemie wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt - auf 4.008 Euro. Diese ursprünglich auf 2020 und 2021 beschränkte Regelung gilt ab 2022 dauerhaft und pandemieunabhängig. Pandemie-Boni an Arbeitnehmer bis 1.500 Euro können noch bis 31. März 2022 steuerfrei ausgezahlt werden. Raucher müssen sich auf eine höhere Tabaksteuer einstellen. Sie wird in vier Stufen bis 2026 angehoben.

Pandemie-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Die schon bestehenden Corona-Hilfen können noch bis 31. März 2022 in Anspruch genommen werden - konkret die Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und Soloselbstständige, der verbesserte Eigenkapitalzuschuss für besonders durch Corona-Schließungen betroffene Unternehmen und die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Die meisten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld gelten ebenfalls bis Ende März.

Das KfW-Sonderprogramm wurde bis Ende April verlängert, die Kreditobergrenzen wurden nochmals erhöht. Der Fristaufschub für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags durch kleine Unternehmen gilt auch im Jahr 2022. Da die Pandemie immer noch nicht beendet ist, sind weitere Maßnahmen im Jahresverlauf nicht auszuschließen.

Für große Steuererleichterungen lässt die Haushaltslage keinen Spielraum."

Grundsteuerreform - wichtiger Stichtag 1.1.2022

Mit der zum 1. Januar 2025 wirksam werdenden Grundsteuerreform wird die bisherige Einheitswertbesteuerung durch die Besteuerung auf Basis des Grundsteuerwerts abgelöst. Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt aufgrund von Angaben des Eigentümers ermittelt, die den Stand zum Stichtag 1.1.2022 wiedergeben sollen. Dieses Datum ist bereits verstrichen, trotzdem muss man nicht befürchten, etwas versäumt zu haben.

Voraussichtlich Ende März wird eine Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung erfolgen. Ab 1. Juli kann die Erklärung eingereicht werden, die Abgabefrist endet wahrscheinlich am 31. Oktober 2022.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.