Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrade Pflegereform verwirrt
Seit dem 1. Januar ist sie in Kraft, sollte vor allem schwer Pflegebedürftige entlasten und sorgt doch schon seit Wochen für Diskussionen - die Pflegereform, die mit einer neuen Einstufung daherkommt.
Aus den bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, daraus ergeben sich neue Leistungssätze und veränderte Zuzahlungen zu den notwendigen Pflegeleistungen. Da Demenz-Erkrankte nun ebenfalls als pflegebedürftig eingestuft werden, erhöhte sich auch die Anzahl der Leistungsberechtigten - und der Notstand in den Pflegeeinrichtungen.
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Pflegereform: neue Pflegegrade - veränderte Leistungssätze
Ein großer Wurf sollte es werden, der den rund 2,8 Millionen pflegebedürftigen Deutschen eine bessere Versorgung sichert - so war der Plan. Zunächst hat die Pflegereform jedoch für Verunsicherung gesorgt, seit die Briefe mit der neuen Einstufung an die Leistungsempfänger verschickt wurden. Parallel dazu erfuhren die privat Zusatzversicherten von den neuen Beiträgen, die teilweise drastisch angehoben oder mit Leistungseinschränkungen verbunden wurden. Auch einige Pflegeeinrichtungen nutzten das neue Abrechnungssystem dazu aus, um neue Preise einzuführen. Auf den ersten Blick bringt die Pflegereform also nur Nachteile, von den gewünschten Entlastungen für schwer Pflegebedürftige ist nicht viel zu sehen.
Enorme Herausforderungen bei der Umsetzung erwartet
Insbesondere die stationäre Pflege in hohen Pflegegraden soll finanziell abgefangen werden, sie schlägt mit einem bundesweiten Durchschnittssatz von 3.000 Euro monatlich zu Buche. Bislang wurden in der Pflegestufe 3 im Normalfall 1.612 Euro pro Monat übernommen, die Differenz musste aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Pflegereform sorgte für die Überführung in den Pflegegrad 4, was eine Leistung von 1.775 Euro pro Monat mit sich bringt. Anders stellt sich die Situation in der bisherigen Pflegestufe 1 in stationärer Betreuung dar: Bislang konnten hier 1.064 Euro pro Monat erwartet werden, der neue Pflegegrad 2 reduziert die Leistung auf 770 Euro monatlich. Steigen nun die Kosten für die stationäre Pflege, werden die Entlastungen für die schwer Pflegebedürftigen de facto verschlungen.
Aus den bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, daraus ergeben sich neue Leistungssätze und veränderte Zuzahlungen."
Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass sich der ohnehin akute Mangel an Pflegekräften noch verschärfen wird, da erheblich mehr Personen Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Diesen Umstand nutzen aktuell die privaten Pflegezusatzversicherer aus, um ihrerseits die Beiträge zu erhöhen. Bis zu einem bestimmten Maß ist das auch wegen der steigenden Kosten nachvollziehbar, sollte aber trotzdem detailliert geprüft werden. In einigen Fällen werden nämlich die ursprünglich vereinbarten Leistungen gekürzt, auch wenn die Versicherungsverträge schon über Jahre bestehen.
Sowohl bei den Leistungsbescheiden der gesetzlichen Leistungsträger als auch den Verträgen der privaten Pflegeversicherungen gilt: Kleingedrucktes genau lesen, sich zu den Rechten informieren und im Ernstfall Widerspruch einlegen.
Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de