Das europäische Harmonisierungsgesetz MIFID II kommt aus Brüssel

Eine Chance für den ganzen Finanzmarkt Provisionsfreie Fonds

Ab 2018 müssen Banken, Finanzvertriebe und Finanzberater die MIFID II-Vorgaben umsetzen. Die EU-Direktive bedeutet einen Umbruch, regelt sie doch die Rahmenbedingungen für den Verkauf von Finanzprodukten in vielen Bereichen neu. Provisionsfreie Fonds sind ein neuer Fondstyp, der im Zusammenhang mit MIFID II Auftrieb erhält.

Mit dem Kürzel MIFID können Laien nur wenig anfangen. Es steht für "Markets in Financial Instruments Directive" oder deutsch "Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente" - ein umfassendes Regelwerk für das Angebot von Finanzprodukten, das in seiner zweiten Fassung weitere Vorgaben für mehr Transparenz, besseren Anlegerschutz und höhere Integrität von Finanzdienstleistern macht. Suitability (Eignung) , Appropriateness (Angemessenheit) und Best Execution (bestmögliche Ausführung) sind drei Prinzipien, an denen sich die MIFID II-Vorschriften orientieren.

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Ein mögliches Dilemma 

MIFID II verbietet zwar nicht provisionsbasierte Finanzberatung, macht aber strengere Auflagen. Provisionsfreie Fonds könnten dabei zu einem Problem für herkömmlichen Finanzvertrieb werden. Denn Provisionen bilden die Einnahmebasis dieser Finanzdienstleister. MIFID II stellt sie vor ein Dilemma, denn auch beim Fondsvertrieb gilt künftig das sogenannte Suitability-Prinzip - die Prüfungspflicht, ob ein Fonds für den betreffenden Anleger geeignet ist. Neben der allgemeinen Eignung ist dabei auch zu prüfen, ob nicht gleichwertige günstigere Angebote am Markt existieren. 

Die Konsequenz ist: wenn für eine Anteilsklasse neben provisionsbasierten Fonds auch provisionsfreie Fonds existieren, müsste der Berater nach den MIFID II-Vorgaben dem provisionsfreien Produkt den Vorzug geben. Provisionsbasierte Finanzberater würden sich damit in einer Zwickmühle befinden: entweder sie empfehlen provisionsfreie Fonds und verzichten damit auf Einnahmen oder sie verstoßen gegen MIFID II und müssen Sanktionen befürchten. 

Gefragt ist fairer Wettbewerb, der mit Leistung überzeugt - der Kunde soll entscheiden."

Für fairen Wettbewerb 

Einige Fondsgesellschaften haben provisionsfreie Fonds bereits für Märkte mit Provisionsverbot - beispielsweise Großbritannien - aufgelegt, die zum Teil auch in Deutschland zum Vertrieb registriert sind. Sollte das Angebot hierzulande ausgeweitet werden, stellt sich für Fondsanbieter die Frage nach Lösungen für ihre angestammten Vertriebskanäle, die auch künftig auf Provisionsbasis arbeiten werden. Mögliche Ansätze sind, provisionsfreie Produkte ausschließlich Honorarberatern vorzubehalten oder separate Vertiebsvereinbarungen für provisionsbasierte und provisionsfreie Fonds. 

Bisher decken nur wenige Fondsanbieter in dieser Hinsicht ihre Karten auf. Von daher darf man auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Auf jeden Fall dürften das Angebot provisionsfreier Fonds der Honorarberatung in Deutschland Auftrieb geben, denn es stellt quasi eine maßgeschneiderte Lösung für diese Beratungsform dar. Wenn daneben provisionsbasierte Beratung weiter eine adäquate Produktauswahl nutzen kann, ist dagegen nichts einzuwenden. Gefragt ist fairer Wettbewerb, der mit Leistung überzeugt - der Kunde soll entscheiden, welche Beratung ihm den höchsten Nutzen bringt.

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