Komplizierte Umsetzung der Honorarberatung

Verbraucherschützer bleiben beim Prinzip Provisionsverbot gefordert

Nach wie vor findet in Deutschland Finanzberatung überwiegend auf Provisionsbasis statt. Dabei plädieren Verbraucherschützer und Verbraucherpolitiker seit Jahren für Beratung auf Honorarbasis. Doch zu einem Verbot provisionsbasierter Angebote konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht durchringen.

Jetzt hat der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, sich erneut für ein generelles Provisionsverbot bei Finanzprodukten stark gemacht. Er verweist auf die positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Großbritannien und den Niederlanden. Der Vorstoß dürfte auch dadurch begründet sein, dass die Honorarberatung in Deutschland immer noch eine Nische darstellt

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Komplizierte Umsetzung der Honorarberatung 

Viele hatten sich mit dem Inkrafttreten des Honoraranlageberatungsgesetzes im Jahre 2014 einen Durchbruch für unabhängige Beratung auf Honorarbasis erhofft. Doch vier Jahre später fällt die Bilanz eher ernüchternd aus. Es gibt bundesweit kaum mehr als 300 Honorarberater im Anlagebereich. Dazu hat sicher die sehr kompliziert geratene und für Verbraucher schwer zu durchschauende Regelung der Honorarberatung durch das Gesetz beigetragen. 

Ein anderer Grund, warum sich Honorarberatung bei uns so schwer tut, liegt darin, dass Verbraucher seit jeher Finanzberatung auf Provisionsbasis gewohnt sind. Diese ist vermeintlich kostenlos, weswegen die Bereitschaft, für Finanzberatung zu zahlen, gering ausfällt. Dass die Kunden über teure Produkt-Gebühren und versteckte Kosten auch für provisionsbasierte Finanzberatung zahlen, die obendrein interessengeleitet ist und oft in die falsche Richtung läuft, wird nicht unmittelbar wahrgenommen - das Honorar für den Honorarberater dagegen schon. 

Solange Honorarberatung und Provisionsberatung nebeneinander bestehen, werden es Honorarberater bei uns schwer haben." 

Positive Verbots-Erfahrung in England und Holland 

Solange Honorarberatung und Provisionsberatung nebeneinander bestehen, werden es Honorarberater bei uns schwer haben. Daher spricht sich der vzbv-Chef für ein Provisionsverbot wie in Großbritannien und den Niederlanden aus. In beiden Ländern würden laut offiziellen Untersuchungen die positiven Effekte des Verbots deutlich überwiegen. Die Qualität der Beratung habe sich dort verbessert und es sei auch nicht zu einem dramatischen Vermittlersterben gekommen. Das Argument, dass Honorarberatung für "weniger betuchte" Anleger unerschwinglich werden könne, ließ Müller ebenfalls nicht gelten. Nicht jeder benötige eine ausgewachsene Beratung und für einfachere Bedürfnisse stünden inzwischen Online-Plattformen - Stichwort- Robo-Advisors - zur Verfügung. 

Allerdings sind die Verhältnisse in Großbritannien und den Niederlanden nicht ohne weiteres mit den deutschen Gegebenheiten zu vergleichen. Diese werden mit über die Zukunft der Honorarberatung in Deutschland entscheiden.

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