Kein Provisionsverbot in Deutschland

Alles längst entschieden Provisionsverbot wird nicht kommen

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der britischen Finanzaufsicht hat die Diskussion um ein Provisionsverbot im Bereich der Vermögensberatung auch in Deutschland erneut angefacht.

Im Vereinigten Königreich gilt seit 2013 ein sogenannter 'Provisionsbann'. Seitdem untersucht die britische Finanzaufsicht in gewissen Abständen, wie sich dieses Verbot auf die Qualität der Finanzberatung auswirkt. Die Verfasser der aktualisierten Studie kommen zu dem Schluss, dass sich die Anlageberatung in den letzten Jahren verbessert habe. Zwar habe sich durch das Provisionsverbot zwischenzeitlich eine gewisse Beratungslücke aufgetan, doch diese könne durch geeignete Maßnahmen geschlossen werden.

Verbraucherschützer in Deutschland reagieren prompt

Diese Studie ist Wasser für die Mühlen der deutschen Verbraucherschützer. Die Reaktion des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) ließ nicht lange auf sich warten. Sie fordern, dass es auch in Deutschland im Interesse der privaten Anleger ein Provisionsverbot geben müsse.

Sparkassen verteidigen das bewährte Modell

Das sehen die Vertreter der Sparkassen ganz anders. Der Sparkassenverband DSGV ist der Ansicht, dass ein solches Verbot den Interessen der meisten Privatanleger zuwiderlaufen würde. Viele würden die Kosten einer Honorarberatung scheuen und nach einem Provisionsverbot in Fragen des Vermögensaufbaus allein gelassen.

Sie stützen sich bei ihrer Argumentation auf hausinterne Umfragen und die britische Deloitte-Studie, die 2014 zum Thema "Advice Gap" (Beratungslücke) erarbeitet wurde.

Die Verantwortung liegt beim mündigen Verbraucher."

Bundesregierung hat bereits entschieden

Wer die deutsche Gesetzgebung regelmäßig verfolgt, winkt beim erneuten Aufflammen des alten Streits lediglich ab. Die ganze Aufregung ist völlig umsonst, denn der deutsche Gesetzgeber hat bereits entschieden, dass es in unserem Land kein Provisionsverbot geben wird. Das heißt, Finanzinstitute und Vermögensberater können sowohl eine Anlageberatung gegen Provisionsvergütung als auch eine Honorarberatung anbieten. Beide Formen der Vergütung sind erlaubt.

Die Verantwortung liegt nun also beim mündigen Verbraucher. Suchen Sie für Ihre Anlageentscheidung den Rat eines erfahrenen Finanzfachmanns, können Sie auch in Zukunft frei entscheiden, ob Sie eine Honorarberatung oder eine Vergütung durch Provision bevorzugen.

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