Wissenswertes zu aktuellen Finanzthemen

Finanzlexikon Schenkung als Vererbungsstrategie

Die klassische Vorstellung vom Erben – ein einmaliger Vermögensübergang im Todesfall – wird zunehmend ergänzt durch ein anderes Konzept: die Schenkung zu Lebzeiten.

Sie ist nicht nur ein Ausdruck familiärer Fürsorge, sondern auch ein steuerlich wirksames und strategisch kluges Instrument zur Nachlassplanung. Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch generationsübergreifende Gestaltungsfreiheit gewinnen.

Warum Schenken? Motive jenseits der Steueroptimierung

Schenkungen werden häufig mit steuerlichen Beweggründen verknüpft, doch ihre Bedeutung reicht darüber hinaus. Eltern oder Großeltern möchten häufig noch miterleben, wie ihre Zuwendung genutzt wird – etwa beim Immobilienerwerb, bei Unternehmensgründungen oder in der Ausbildung der Enkel. Die persönliche Erfahrung, den eigenen Nachkommen aktiv den Weg zu erleichtern, motiviert viele dazu, über rein testamentarische Lösungen hinauszugehen.

Hinzu kommt: In einer Zeit, in der Lebensabschnitte vielfältiger werden und wirtschaftliche Belastungen – etwa durch gestiegene Mieten oder Studienkosten – früh eintreten, ist eine frühzeitige Unterstützung oft praktischer als eine späte Erbschaft.

Steuerliche Vorteile von Schenkungen

Aus steuerlicher Sicht ist die Schenkung ein zentraler Bestandteil strategischer Nachfolgegestaltung.

Schenkung und Erbschaft unterliegen in Deutschland denselben Freibeträgen – doch bei der Schenkung können diese alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Dies eröffnet einen erheblichen Gestaltungsspielraum:

  • Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.
  • Großeltern dürfen ihren Enkeln bis zu 200.000 Euro steuerfrei zukommen lassen.
  • Auch Schenkungen unter Ehepartnern und an andere Personen sind möglich, allerdings mit teils deutlich geringeren Freibeträgen.

Durch gestaffelte Übertragungen über einen längeren Zeitraum lassen sich größere Vermögen nahezu steuerfrei übertragen – vorausgesetzt, die Schenkung erfolgt rechtzeitig.

Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderungsoptionen: Kontrolle bewahren

Ein häufiges Gegenargument zur Schenkung lautet: „Was ist, wenn ich das Vermögen später selbst brauche?“ Für diesen Fall stehen instrumentelle Sicherungen zur Verfügung, mit denen der Schenker wirtschaftliche Kontrolle behält:

  • Nießbrauchvorbehalt: Der Schenker überträgt das Eigentum, behält aber das Recht auf Nutzung oder Erträge – etwa Mieteinnahmen.
  • Wohnrecht: Bei Immobilien kann das lebenslange Wohnrecht rechtlich fixiert und im Grundbuch eingetragen werden.
  • Rückforderungsrechte: Für den Fall von Pflegebedürftigkeit, Insolvenz des Beschenkten oder familiären Zerwürfnissen lassen sich Rückfallklauseln vereinbaren.

Diese Gestaltungen ermöglichen eine gewisse Flexibilität und schützen den Schenker vor ungewolltem Kontrollverlust oder wirtschaftlicher Abhängigkeit.

Transparenz und familiäre Kommunikation als Erfolgsfaktoren

Die Schenkung zu Lebzeiten ist kein bloßes Weggeben von Vermögen, sondern eine aktive Form der Vermögensgestaltung. Sie schafft Handlungsspielräume, vermeidet unnötige Steuerbelastungen und kann generationsübergreifende Stabilität fördern – vorausgesetzt, sie wird strategisch durchdacht und menschlich verantwortungsvoll umgesetzt."

Schenkungen zu Lebzeiten können auch Konflikte entschärfen – oder sie hervorrufen. Entscheidend ist die offene und gerechte Kommunikation innerhalb der Familie. Wer zu Lebzeiten nur einem Kind Vermögen überträgt, sollte diese Entscheidung nachvollziehbar begründen oder durch Ausgleichsmaßnahmen im Testament flankieren.

Ziel sollte es sein, das familiäre Verhältnis nicht zu belasten, sondern zu stärken. Ein transparentes Vorgehen, eventuell mit externer Moderation durch Berater oder Notare, kann hier helfen. Schenkung ist nicht nur eine rechtliche, sondern immer auch eine psychologische Geste.

Risiken und Fallstricke vermeiden

Trotz vieler Vorteile birgt die Schenkung auch Risiken. Besonders im Pflegefall können Schenkungen rückabgewickelt werden, wenn der Staat zur Finanzierung von Heimkosten auf das verschenkte Vermögen zurückgreifen muss. Zudem sind Schenkungen unter Ehegatten im Falle späterer Scheidung konfliktanfällig.

Auch für die Erben kann eine nicht durchdachte Schenkung Nachteile bringen – etwa bei steuerlicher Kumulation mit anderen Erbschaften, bei Wertverlusten oder bei Haftung für Schulden, etwa bei Unternehmensanteilen.

Daher gilt: Jede Schenkung sollte eingebettet sein in ein ganzheitliches Nachfolgekonzept, das rechtlich, steuerlich und familiär abgestimmt ist.

Fazit: Schenken ist Gestaltung – nicht Verzicht

Die Schenkung zu Lebzeiten ist kein bloßes Weggeben von Vermögen, sondern eine aktive Form der Vermögensgestaltung. Sie schafft Handlungsspielräume, vermeidet unnötige Steuerbelastungen und kann generationsübergreifende Stabilität fördern – vorausgesetzt, sie wird strategisch durchdacht und menschlich verantwortungsvoll umgesetzt.

Wer frühzeitig schenkt, bewahrt nicht nur Kontrolle, sondern auch Gestaltungsmacht – und kann erleben, wie Vermögen Wirkung entfaltet.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.