Die SCHUFA AG ist eine Wirtschaftsauskunftei

Wichtige Informationssammelstelle SCHUFA-Einträge regelmäßig kontrollieren

Die SCHUFA speichert Daten, mit denen die Kreditwürdigkeit von Geschäftspartnern eingeschätzt wird. Jeder hat das Recht, einmal pro Jahr kostenlos Einsicht zu erhalten, welche Informationen gespeichert sind.

Ob Sie vom Vermieter der dringend benötigten Wohnung einen Mietvertrag bekommen, Ihr neuer Handyvertrag vom Provider angenommen wird oder welchen Zinssatz Sie für ein Baudarlehen zahlen müssen, hängt wesentlich von Ihrer SCHUFA-Auskunft ab. Die SCHUFA AG ist eine Wirtschaftsauskunftei, die unzählige Daten von natürlichen Personen und Unternehmen sammelt. Diese Daten werden gespeichert und ausgewertet, um die Kreditwürdigkeit von Geschäftspartnern einzuschätzen. Unternehmen nutzen diesen Service, um das Ausfallrisiko zu minimieren. Die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen und sind mitunter fehlerhaft. So kann es passieren, dass Ihr Kredit wegen falscher Informationen abgelehnt wird. Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Sie jährlich eine kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft beantragen und alle Daten penibel kontrollieren.

Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum und -ort, aktuelle und frühere Adressen)
  • Allgemeine Daten zu Finanzen (zum Beispiel: bestehende Girokonten, Kredit- und Leasing-Verträge, Kreditkarten, Handyverträge)
  • Auskünfte zu Zahlungsstörungen (zum Beispiel: Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherung, Vollstreckungsbescheide) 

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die SCHUFA muss die erfassten Daten nach Ablauf einer bestimmten Frist löschen. Haben Sie einen Kredit zurückgezahlt, werden die betreffenden Informationen drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht. Informationen über frühere Giro- oder Kreditkartenkonten muss die SCHUFA zwölf Monate nach der Löschung des Kontos entfernen. Sollten Sie in der Eigenauskunft offensichtlich falsche Daten entdecken, müssen Sie umgehend intervenieren. Solche Daten muss die SCHUFA sofort entfernen.

Die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen und sind mitunter fehlerhaft." 

Wie wird eine kostenlose SCHUFA-Auskunft beantragt? 

Auf der Homepage der SCHUFA AG (www.schufa.de) können Sie das Antragsformular herunterladen.

Sie finden den Link zum Download im unteren Bereich der Startseite unter dem Stichwort 'Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz'.

Beim Ausfüllen müssen Sie darauf achten, dass Sie bei Ihrer Bestellung das Kästchen 'Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte' ankreuzen. Das Kästchen 'Alternativ: Bestellung Bonitätsauskunft' muss frei bleiben, wenn Sie eine kostenlose Auskunft wünschen.

Daten gründlich prüfen

Nach einiger Zeit erhalten Sie per Post Ihre Eigenauskunft. Prüfen Sie sämtliche Daten gründlich. Selbst kleine Abweichungen (falsche Schreibweise des Namens, fehlerhafte Hausnummer oder Geburtsdatum) sollten Sie beanstanden, um Verwechslungen mit anderen Personen auszuschließen.

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