Sicherheitsvorteil bei Investmentfonds

Großer Vorteil von Investmentfonds Sicherheit durch Sondervermögen

Im nachfolgenden Beitrag geht es um einen erheblichen Sicherheitsvorteil bei Investmentfonds. Ihr darin investiertes Kapital zählt als Sondervermögen, welches auch bei einer Insolvenz erhalten bleibt. Darüber hinaus überzeugen Fonds auch durch andere Kriterien.

Investmentfonds sprechen überwiegend Privatanleger an. Sie können mit vergleichsweise geringen Beträgen bereits seit den 1950er-Jahren optimal diversifiziert an den internationalen Kapitalmärkten teilhaben. Gegenwärtig haben Sie in Deutschland 7.600 Fonds zur Wahl. Bevor wir zum Faktor Sondervermögen kommen, widmen wir uns kurz den anderen positiven Kriterien der Publikumsfonds.

Gründe, die für Investmentfonds als Geldanlage sprechen

Beim Erwerb von Anteilen beteiligen Sie sich an der Entwicklung eines Publikumsfonds und partizipieren gleichermaßen an Gewinnen wie Verlusten. Ihr Geld fließt je nach Konzept in Aktien, Anleihen, Devisen oder Rohstoffe. Mit der Entscheidung für einen Aktienfonds investieren Sie in eine Vielzahl von Unternehmen und verfügen über ein Portfolio, welches sich über Einzeltitel nur sehr kapitalintensiv generieren lassen würde. 

Die breite Diversifikation eines Fonds senkt für Sie das Investmentrisiko erheblich, die Insolvenz eines der vielen involvierten Unternehmen wirkt sich kaum auf die Gesamtperformance aus. Selbst, wenn die Fondsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten käme, müssten Sie sich keine Sorge um Ihr Kapital machen, denn es zählt zum Sondervermögen. 

Sondervermögen per Definition

Sie und andere Anleger investieren beliebig hohe Beträge in einen Fonds, aus welchen die Gesellschaft entsprechende Kapitalanlagen tätigt. Das als Sondervermögen bezeichnete Anlegerkapital muss dem Investmentgesetz entsprechend getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt werden und unterliegt zudem staatlicher Aufsicht. Bei diesem gesondert aufzubewahrenden Vermögen handelt es sich nicht nur um das von Ihnen und anderen eingezahlte Geld, auch die dafür erworbenen Vermögenswerte fallen darunter. Sie können sich Ihren eigenen Anteil jederzeit ausrechnen, dazu müssen Sie lediglich Ihre Anteilscheine mit dem aktuellen Wert multiplizieren.

Die unter den Begriff Sondervermögen fallenden Gelder und Werte werden daher von einer Depotbank verwahrt."

Investmentgesetz regelt das Sondervermögen

Der Begriff fordert, dass ein Vermögen von anderen Werten abzusondern ist. Wie dies genau zu geschehen hat, wird im § 92 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. Ihre Investmentsumme muss demnach vom Gesellschaftsvermögen getrennt aufbewahrt werden, zudem unterliegt sie keinen Veränderungen durch die Entwicklung anderer Fonds. Ganz wichtig ist, dass Ihr Sondervermögensanteil auch im Fall einer Emittenten-Insolvenz wirksam gegen Zugriffe von Gläubigern geschützt wird. 

Natürlich müssen die Fondsgesellschaften die Trennung von Unternehmensvermögen und abzusondernden Werten jederzeit transparent sicherstellen. Die unter den Begriff Sondervermögen fallenden Gelder und Werte werden daher von einer Depotbank verwahrt. Diese Bank wird im Insolvenzfall durch den § 100 KAGB dazu verpflichtet, das verwahrte Vermögen nach der Abwicklung anteilsmäßig an betroffene Anleger auszuzahlen. Das Sondervermögen durch Absonderung macht Investmentfonds noch sicherer und ist ein großer Vorteil für Anleger, die das Risiko scheuen.

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