Der Stichtag 31.12. spielt bei der Besteuerung eine wichtige Rolle

Jetzt noch für 2017 agieren Tipps zum Steuern sparen

In wenigen Wochen endet das Steuerjahr 2017. Wer es jetzt noch geschickt anstellt, schafft gute Voraussetzungen, um seine Steuerlast zu verringern. Denn der Stichtag 31.12. spielt bei der Besteuerung eine wichtige Rolle.

Im Prinzip geht es darum, steuermindernde Ausgaben so auf dieses und das kommende Jahr zu verteilen, dass sich die Maßnahme steuerlich möglichst günstig auswirkt. Grundsätzlich gibt es zwar wenig Gestaltungsmöglichkeiten, aber manchmal schon. Auch ein paar andere Tricks können Sie noch nutzen. Hier sind fünf Tipps für Sie:

Werbungskosten noch in diesem Jahr realisieren 

Es kann sinnvoll sein, dass Sie Ausgaben, die ohnehin anstehen und als Werbungskosten geltend gemacht werden, noch in diesem Jahr tätigen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Ihre Werbungskosten dadurch in diesem Jahr den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten oder Sie 2018 mit deutlich geringeren, zu versteuernden Einkünften rechnen müssen. 

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker 

Ähnliches gilt auch bei Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker. Hier ist es ebenfalls angebracht, Rechnungen noch in diesem Jahr zu begleichen, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen im nächsten Jahr niedriger ist. Sie können die ansetzbaren Ausgaben so noch 2017 geltend machen. 

Außergewöhnliche Belastungen richtig verteilen 

Bei außergewöhnlichen Belastungen - oft handelt es sich um nicht von der Krankenkasse übernommene Krankheitskosten - müssen Sie einen zumutbaren Anteil selbst tragen. Durch geschicktes Timing Ihrer Rechnungsbegleichungen rund um den Jahreswechsel können Sie dafür sorgen, dass Sie die "Zumutungsgrenze" 2017 oder 2018 überschreiten und dadurch Steuern sparen. 

Im Prinzip geht es darum, steuermindernde Ausgaben so zu verteilen, dass sich das steuerlich möglichst günstig auswirkt." 

Noch rückwirkend Vorteile ausschöpfen  

Sofern Sie bisher noch keine Steuererklärung abgeben mussten, aber mit Steuererstattungen rechnen können, sollten Sie dies baldmöglichst nachholen. Bis 2. Januar können Sie noch freiwillig Steuererklärungen rückwirkend bis 2013 abgeben. Auch rückwirkende Kindergeld-Ansprüche sollten Sie bis zum Jahreswechsel anmelden. Im nächsten Jahr geht das nur noch rückwirkend für sechs Monate, bisher dagegen für vier Jahre. 

Größere berufsbedingte Anschaffungen erst 2018 

Wenn Sie hochwertige Arbeitsmittel wie einen Laptop oder ein Smartphone anschaffen wollen, kann es sich lohnen, das erst im nächsten Jahr zu tun. Denn ab 2018 verdoppelt sich die Grenze der Sofort-Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 952 Euro. Sie können dann ggf. die Ausgaben noch im Anschaffungsjahr in voller Höhe absetzen.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.