Unerwünschte Anrufe empfinden die meisten als lästig

Was kann man dagegen machen? Unerlaubte und unerwünschte Anrufe

Unerwünschte Anrufe empfinden die meisten als lästig. Immer wieder kommt es aber auch vor, dass dem Angerufenen ein Vertrag untergeschoben wird.

Fast jeder kennt das Problem: Immer wieder klingelt das Telefon und am anderen Ende der Leitung ist kein Freund oder Verwandter, über dessen Anruf man sich freut. Obwohl in Deutschland durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Anrufe untersagt sind, die vom Angerufenen nicht ausdrücklich erwünscht werden, gibt es unzählige Firmen die Tag für Tag dagegen verstoßen. Bei den Verbraucherzentralen sind Beschwerden wegen Belästigungen durch Telefonmarketing oder untergeschobene Verträge seit Jahren ein Dauerthema. Im vergangenen Jahr gingen bei der Bundesnetzagentur 63.000 Beschwerden ein - so viele wie nie zuvor. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich effektiv gegen unerwünschte Anrufe zu wehren.

So können Sie die Zahl unerwünschter Anrufe reduzieren:

  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, Ihre Telefonnummer in einem öffentlichen Verzeichnis registrieren zu lassen.
  • Geben Sie Ihre Telefonnummer an Firmen nur weiter, wenn es unbedingt erforderlich ist.
  • Erteilen Sie keine Zustimmung, dass Ihre Telefonnummer zu Werbezwecken genutzt werden darf. Sollten Sie diese Zustimmung bereits erteilt haben, können Sie diese widerrufen.
  • Vermeiden Sie es, Ihre Telefonnummer bei der Teilnahme an Gewinnspielen anzugeben. Solche Aktionen dienen vor allem der Sammlung von Daten.

Wie ist die Rechtslage?

In Deutschland dürfen Firmen Verbraucher nur dann telefonisch kontaktieren, wenn diese zuvor die Erlaubnis für solche Anrufe erteilt haben. Falls Sie sich belästigt fühlen, sollten Sie den Anrufer zum Nachweis dieser Erlaubnis auffordern. Sollten Sie die Erlaubnis (möglicherweise unwissend) erteilen haben, können Sie widerrufen. Folgen danach weitere Anrufe, sollten Sie mit einem Anwalt dagegen vorgehen oder bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde  gegen den Anrufer einreichen.

Wer sich Ärger ersparen will, legt bei einem unerwünschten Anruf sofort auf."

Vorsicht bei Verträgen!

Immer wieder kommt es vor, dass nach solchen Anrufen eine Rechnung ins Haus flattert, weil der Angerufene angeblich ein Abo abgeschlossen, den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt oder ein Produkt gekauft hat. Besonders verbreitet sind solche Praktiken bei Energieversorgern.

Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie den untergeschobenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen am besten per Einschreiben mit Rückschein widerrufen. Wer sich Ärger ersparen will, gibt am Telefon keine sensiblen Daten preis oder legt bei einem unerwünschten Anruf sofort auf.

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