Wie in jedem Jahr bringt der 1. Januar wieder eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen

Ab 1.1.2024 Was ändert sich im neuen Jahr?

Wie in jedem Jahr bringt der 1. Januar wieder eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen. Diese betreffen unter anderem den Bereich der Steuern, die Kranken- und Pflegeversicherung und die betriebliche Altersvorsorge.

Haben Sie bereits Zeit gefunden, sich zu informieren, welche Bestimmungen und wichtigen Eckdaten ab dem 1. Januar 2024 gelten? Wenn nicht, erhalten Sie in diesem Artikel die notwendige Übersicht gepaart mit vielen Details.

Hier finden Sie eine Übersicht, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf  62.100 Euro (2023: 59.850 Euro).
  • Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro) möglich.
  • Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer beträgt 2024 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro). Der Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 6.384 Euro angehoben.
  • Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt ab Neujahr in den alten Bundesländern die Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 Euro. Beschäftigte in den neuen Ländern müssen bis zu einem Bruttoeinkommen von 89.400 Euro pro Jahr Beiträge für die Rentenversicherung entrichten.

Was ändert sich bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Aufwendungen für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds werden ab 2024 maximal bis 604 Euro pro Monat steuerlich gefördert. Der sozialversicherungsfreie Beitrag wird ebenfalls angehoben und beträgt ab Januar 302 Euro. Er gilt auch für Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Für Bezieher von Betriebsrenten ändert sich der Freibetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Er steigt auf 176,75 Euro (West) beziehungsweise 173,25 Euro (Ost).

Veränderungen betreffen unter anderem den Bereich der Steuern, die Kranken- und Pflegeversicherung und die betriebliche Altersvorsorge."

Änderungen im Bereich Heizung, Gebäudesanierung, Neubau

Für Immobilienbesitzer dürften diese Veränderungen besonders wichtig sein, weil sie neue Pflichten bringen und sich die staatliche Förderung verändert. Neubauten dürfen ab dem kommenden Jahr ausschließlich mit Heizungsanlagen ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Besitzer von Bestandsimmobilien können auch ältere Heizungen weiterbetreiben, die möglicherweise weniger umweltfreundlich sind.

Der Einbau neuer Heizungen wird staatlich gefördert. Die Höhe der Förderung ist unter anderem vom Zeitpunkt des Umstiegs und von der Höhe des Einkommens abhängig. Maximal werden 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Um Mieter vor zu hohen Heizungskosten zu schützen, werden die Heizungstauschkosten auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat gedeckelt. Wohnriester-Förderungen dürfen ab 2024 auch für energetische Vorhaben eingesetzt werden.

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